Dies

[384] Dies, der Tag; der bürgerliche Tag geht von Mitternacht bis zur Mitternacht (d. civilis); dann überhaupt Zeitpunkt. D. cedit, Zeitpunkt, wo das Recht wirklich begründet wird (z.B. bei Vermächtnissen mit dem Tode des Erblassers); d. venit, Zeitpunkt, wo das Recht geltend gemacht werden kann. – D. caniculares, Hundstage; d. comitiales, Tage, an denen Comitien gehalten wurden; d. critici, kritische od. Entscheidungstage; d. exemptus, infaustus, nefastus oder ater, auch fatalis, der Unglückstag; d. fasti, Tag, wo die Römer Gericht, feriati, wo sie keines hielten; d. Jovis, Tag des Jupiter, altdeutschen Donar, der Donnerstag; d. justi, die Zahlungsfrist der Römer, 30 Tage; d. naturalis, der natürliche, d. legalis, der bürgerliche Tag von 24 Stunden; d. natalis, Geburtstag; d. proeliaris, Schlachttag, der kein Unglückstag sein durfte; d. sanguinis, Bluttag, an welchem die Priester der Kriegsgöttin sich öffentlich zerfleischten; d. Alliensis, Alliatag, s. Allia. – Nach kirchlichem Sprachgebrauch d. cinerum, früher auch d. cilicii, der Aschermittwoch; d. competentium, Gründonnerstag; d. consecrati, geheiligte Tage; d. solis, gewöhnlicher jedoch d. dominica, Sonntag; d. salutaris od. absolutionis, Tag des Heiles oder der Lossprechung, der Charfreitag; d. sancti, heil. Tage, die Fastenzeit; d. stationarii, feststehende Fasttage, nämlich Mittwoch und Freitag; d. fixae, festgesetzte Tage, dann unbewegliche Feste, welche die Kirche jährlich an demselben Monatstag feiert und eine sog. mutatio, einen Umtausch des Tages nur dann eintreten läßt, wenn ein höheres allgemeines oder locales Fest einfällt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 384.
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