In sich

[870] In sich, ein Börsenausdruck zur Bezeichnung zweier sich gegenseitig deckender Geschäfte. Ein Bankier führt ein Geschäft »in sich« aus, wenn ihm von der einen Seite Papiere zum Verkauf zugestellt werden, während ihm gleichzeitig von einer andern Seite Aufträge zum Ankauf derselben Papiere zugehen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 870.
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