Los

[716] Los (Loos), das unverdiente Glück oder Unglück. insofern beides als Schickung betrachtet wird, daher auch jede Entscheidung, die dem Zufall oder der Gottheit anheimgestellt wird, besonders der willkürlich gewählte Gegenstand, durch den etwas entschieden werden soll. Die Hebräer gebrauchten das L. besonders bei Teilungen; das heilige L. war bei ihnen das Urim und Tummim (s. d.). Etwas Ähnliches hatten die Griechen und Römer in ihren Losorakeln, die gewöhnlich im Herkules- oder Fortunatempel, z. B. in Bura (Achaia) oder zu Präneste (Latium) und Cäre (Etrurien), stattfanden. Man warf mit vier Astragalen, Würfeln oder Stäben, an deren Enden Buchstaben eingegraben waren. Ebenso gebräuchlich war das Losen mit geworfenen Pfeilen oder Zweigstückchen bei den alten Skythen und Germanen und ist es noch heute in China. Die Halmwahrsagung (»den längern oder kürzern ziehen« bei den Minnesingern), die Orakel- und Rupfblumen, jetzt durch das Knöpfeabzählen ersetzt, gehören hierher. Im Christentum war es ebenfalls seit jeher gebräuchlich, so ward z. B. der Apostel Matthias (Apostelg. 1, 26) durch das L. gewählt, und noch jetzt werden bei den Brüdergemeinden durch das L. Anstellungen und Heiraten entschieden. Auch im gewöhnlichen Leben wird das L. heute noch oft als Entscheidungsmittel gebraucht, z. B. bei Militärkonskriptionen, Lotterien u. dgl. L. (Lotterielos) nennt man auch das Recht oder die darüber ausgestellte Bescheinigung, beim Ausspielen eines Gegenstandes oder bei einem Lotterieanlehen Anteil zu haben (s. Lotterie); ebenso heißt vielfach das bei Verteilung des Gemeindeackers dem einzelnen zugefallene Stück Land L., weil es nach den geworfenen, mit der Hausmarke (s. d.) bezeichneten Kaveln verteilt wurde. Vgl. Homeyer, Über das germanische Losen (Berl. 1854) und Die Losstäbchen (das. 1868).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 716.
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