Lot [5]

[725] Lot, beim Münzgewicht und Silberprobiergewicht der 16. Teil der Mark (s. Lötigkeit); im nördlichen Europa früher meistens 1/32 des Pfundes. Bei der Einführung des Zollpfundes von 500 g in das Landesgewicht erhielt das Pfund in Deutschland größtenteils 30, in den Hansestädten und den Staaten des Steuervereins 10 L.; das 1872 im Deutschen Reiche gesetzlich gewordene Neulot wurde 1884 wieder beseitigt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 725.
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