Nicänisches Glaubensbekenntnis

[616] Nicänisches Glaubensbekenntnis (Symbolum Nicaenum) wurde auf dem ersten allgemeinen Konzil zu Nikäa (325) verfaßt und der Mehrheit der dort versammelten Bischöfe von einer kleinen Minderheit aufgedrungen, die bei Kaiser Konstantin politische Unterstützung fand. Erst nach einem halben Jahrhundert innerer Kämpfe (s. Arianischer Streit) konnte es in der Reichskirche durchgesetzt und von dem zweiten allgemeinen Konzil zu Konstantinopel (381) bestätigt werden. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte[616] erfuhr das Nicänische Glaubensbekenntnis auf nicht völlig aufgeklärte Weise eine Erweiterung, die unter den Schutz des zweiten allgemeinen Konzils gestellt wurde und als Nicänisch-konstantinopolitanisches Glaubens bekenntnis (Symbolum nicaeno-constantinopolitanum) die ältere Form ver drängte. Dieses erweiterte Symbol enthält die Lehre von der Trinität (s. d.) in der als wesentliches Kennzeichen christlicher Rechtgläubigkeit betrachteten Gestalt. Es ist das zweite der drei sogen. ökumenischen Symbole und noch heute das einzige Symbolum der orthodoxen anatolischen, sogen. griechischen Kirche, das Meßsymbol der römischen Kirche, dessen Text auch dem musikalischen Credo zugrunde liegt, und das liturgische Bekenntnis der anglikanischen Kirche (Nicene Creed). Die übrigen protestantischen Gemeinschaften verwenden es im Gottesdienst nicht. Vgl. Kunze, Das nicänisch-konstantinopolitanische Symbol (Leipz. 1898); Loofs, Der authentische Sinn des nicänischen Symbols (das. 1905).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 616-617.
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