Porto [1]

[170] Porto (ital., »Fracht«; hierzu Textbeilage: »Portotarif und Postgebühren im Deutschen Reich«), Beförderungsgebühr für Postsendungen, namentlich für Briefe und Pakete; im Reichspostgebiet werden die Postgefälle für Ortssendungen, Drucksachen, Postanweisungen etc. meist mit »Gebühr« bezeichnet. In der ersten Hälfte des 19. Jahrh. herrschte, hervorgerufen durch die Fiskalität der Regierungen und durch den Mangel internationaler Verkehrsbeziehungen, in der Portoberechnung große Mannigfaltigkeit und Verwirrung, auch waren die Portosätze unverhältnismäßig hoch. In den 1830er Jahren kostete ein einfacher Brief von Frankfurt a. M. nach Danzig 1,5 Mk. In England rief Rowland Hill (s. d. 2) eine Portoreform ins Leben, durch die ein gleichmäßiger Portosatz von 1 Penny (Pennyporto) für Beförderung eines einfachen, 1/2 Unze schweren Briefes durch ganz England eingeführt wurde (vgl. Finke, Geschichte des Penny-Portosystems, Leipz. 1890). Diese Maßregel brachte der englischen Staatskasse einen Verlust von 20 Mill. Pfd. Sterl., und erst 1874 erlangten die Erträgnisse der Post die gleiche Höhe wie 1839. In Deutschland wurde 1850 nach Errichtung des Deutsch-Österreichischen Postvereins das Briefporto auf 10 Pf. bis zu 10 Meilen, 20 Pf. bis zu 20 Meilen und 30 Pf. über 20 Meilen ermäßigt. Die Errichtung des norddeutschen Postwesens brachte die Einführung eines Einheitssatzes von 10 Pf. für den einfachen Brief durch ganz Deutschland, und seit Begründung des Weltpostvereins findet zwischen den entferntesten Ländern der Erde ein Austausch von Briefen zu dem Portosatz von 20 Pf. und von Postkarten für 10 Pf. statt. Der zurzeit in Deutschland gültige Posttarif, von dem in der Beilage ein Auszug gegeben ist, gründet sich auf die Gesetze über das Posttaxwesen vom 28. Okt. 1871 (Brief- und Paketporto), 17. Mai 1873 (Fünfkilopakete), 3. Nov. 1874 (Briefporto für Süddeutschland), 20. Dez. 1899 (Erhöhung des einfachen Briefgewichts auf 20 g; Postzwang für Ortssendungen; Nachbarortsverkehr etc.) und vom 11. März 1901 (Schließfächer), ferner auf die Postordnung vom 20. März 1900 nebst zahlreichen Nachträgen und die Rohrpostordnung von 1903 sowie auf den Weltpostvertrag und die zahlreichen Postverträge mit andern Staaten, mit Gesellschaften und Spediteuren. Der Weltpostkongreß in Rom 1906 hat folgende, voraussichtlich 1. Okt. 1907 in Kraft tretende Verkehrserleichterungen beschlossen: Erhöhung des einfachen Briefgewichts von 15 auf 20 g, und zwar sollen bis 20 g 25 Centimes, für jede weitern 20 g 15 Centimes erhoben werden; die Postanweisungsgebühr soll ohne Unterschied des Betrags 25 Centimes für je 50 Fr., d. h. 1/2 Proz. des eingezahlten Betrags betragen; das Bedürfnis an Weltbriefmarken soll durch die Einführung von Antwortswertzeichen befriedigt werden: das internationale Bureau des Weltpostvereins liefert den einzelnen Postverwaltungen Gutscheine zu 25 Centimes, die mit höchstens 3 Centimes Aufschlag an das Publikum verkauft werden. Der Absender schickt seinem Korrespondenten den Gutschein, der am Postschalter gegen Landespostwertzeichen umgetauscht wird. Das P. für einmal angenommene Sendungen muß der Empfänger, für unbestellbar zurückgekommene Sendungen muß der Absender das P. bezahlen; für nachweislich verloren gegangene Sendungen wird das P. erstattet. S. auch Postübertretungen. Vgl. »Weltposthandbuch« (Berl. 1898); »Briefposttarif« (das. 1901); »Packetposttarif« (das. 1905).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 170.
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