Scheidemünze

[724] Scheidemünze, zur Ausgleichung im täglichen Verkehr dienende Kleinmünzen, die wegen starker Abschleifung und höherer Prägekosten größern Nominalwert haben, als ihnen nach dem Metallgehalt im Verhältnis zum Kurantgelde zusteht, daher außer Landes nur als Bruchmetall gelten. Der besondere Münzfuß der teils aus einer mehr oder minder starken Silberlegierung, teils aus unedlem Metall (Nickel, Bronze, Kupfer etc.) bestehenden S. findet seine Grenze an der Gefahr ihrer Nachahmung. Die Umlaufsmenge hat sich nach dem wirklichen Verkehrsbedürfnis zu richten, damit das Kurant nicht aus dem Lande getrieben werde. Staaten, die ihren Schlagschatz übermäßig steigerten, sind öfters zu einer Verschlechterung ihres allgemeinen Münzfußes genötigt worden. Wo reine Goldwährung besteht, sind sämtliche Silbermünzen S. In den deutschen Staaten der Talerwährung verhielt sich seit 1857 der Nennwert der Silberscheidemünzen zum Silberwerte = 30: 341/2, in denen der Guldenwährung = 521/2: 58, und das Verhältnis ward im Deutschen Reiche gegen Kuranttaler (bei der Annahme des Wertes von Gold zu Silber = 151/2: 1) wie 9: 10, in den Staaten der lateinischen Union = 835: 900 festgestellt, ist aber durch Sinken des Silberwertes gegen Gold tatsächlich tief gefallen. Privatpersonen brauchen S. nur bis zu einem bestimmten Betrag, und zwar Silbergeld nur bis zu 20 Mk., Nickel- und Kupfergeld nur bis zu 1 Mk. in Zahlung zu nehmen. Die Reichs- und Landeskassen müssen natürlich S. in jedem Betrag als Zahlung annehmen. Der Begriff S. (Schiedmünze) war dem Mittelalter fremd, ist aber durch die »Beiwährung« oder den Beigang des 15. Jahrh. (moneta minuta, leichte Groschen, zugelassene ältere Münzen) für den Kleinverkehr neben der rechten »Oberwährung« der Reichs- und Landesmünzen vertreten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 724.
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