Schiffsdienst

[778] Schiffsdienst, der Dienst an Bord eines Kriegsschiffes, ist dem Dienst einer Truppe im Felde vergleichbar und durch genaue Vorschriften geregelt. Die Mannschaften der verschiedenen Berufsklassen, Matrosen, Heizer, Handwerker, kommen militärisch ausgebildet bei den Matrosen- und Werftdivisionen an Bord. Außer Übungen in allen Zweigen erzielt der S. die Kampfbereitschaft der Schiffe; dazu gehören Schießübungen mit, Geschützen und Torpedos, Minenübungen, Signalübungen, Bootsrudern und -Segeln etc.; daneben Bereitschaft bei Unglücksfällen, Kollisionen, Strandungen, Branden; Fertigkeit in Landungen mit Mannschaften und Kanonen, Landungsmanövern und Märschen etc. Alle diese Übungen werden von den höhern Befehlshabern inspiziert. Der übrige tägliche Dienst: Reinigungsdienst, Instandhaltung der Kleider und Waffen, Freizeit und Urlaub, Gottesdienst und Unterrichtsstunden, regelt sich nach Vorschriften, die den örtlichen Verhältnissen angepaßt werden. Der Wachtdienst umfaßt Bestimmungen für Hafenwache und Seewache (vgl. Schiffswache).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 778.
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