Unterbindung

[934] Unterbindung (Ligatur), Operation, bei der man ein Blutgefäß durch Umschnüren mit einem Faden verschließt, um eine Blutung zu stillen. Als Material zur U. dienen Seiden- und vor allem Catgutfäden, die resorbiert werden. Die U. wendet man in der Regel bei Schlagadern an (selten bei Blutadern, da deren Blutung in der Regel von selbst steht), und zwar entweder in der Kontinuität (die Schlagader wird bloßgelegt, mit dec Aneurysmanadel ein Faden herumgeführt und mit doppeltem [chirurgischem] Knoten zugebunden), oder man ergreift bei einer Gefäßdurchtrennung oder -Verletzung, -Durchschneidung das zentrale blutende Ende der Ader mit der Arterienpinzette und legt über der letztern den Faden um die Ader herum, Zieht man bei der U. den Faden mit der nötigen Kraft zusammen, so sprengt man die innere Arterienhaut (intima), während die mittlere, elastische, und die äußere, bindegewebige Haut nicht sofort durchschnitten werden. Die intima rollt sich bei der Sprengung nach innen ein, über ihr bildet sich ein Gerinnsel (thrombus), das sich bald organisiert und einen für immer festen Verschluß des Gefäßes bildet. Der nunmehr verödete Teil der Ader wandelt sich zu einem Bindegefäßstrang um; die Ernährung der bisher von jener Ader versorgten Gebiete stellt sich überraschend schnell durch den sogen. Kollateralkreislauf wieder her. Bei Verletzung größerer Schlagadern muß man die U. stets am Orte der Verletzung, und nicht etwa am Orte der Wahl höher hinauf, zwischen Wunde und Herz, vornehmen, dabei unterbindet man nicht nur das zentrale, sondern auch das periphere Ende der blutenden Arterie, denn, da viele Schlagadern durch Verbindungszweige (Anastomosen) miteinander kommunizieren, so wird die Blutung aus dem zentralen Ende, die man durch U. der Hauptarterie gestillt hat, kurz darauf aus dem peripheren Ende wieder beginnen.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 934.
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