Aas

[10] Aas, 1) Körper eines todten Thiers, gewöhnlich mit dem Nebenbegriff, daß derselbe schon in Verwesung übergegangen od. derselben nahe ist. Wo eine geordnete Gesundheitspolizei ist, wird das A. entweder an dem Ort des Falles vergraben, od. von dem Abdecker abgeholt u. die Fleischtheile abgenommen, die Knochen aber auf den Aasanger (Schindanger) gebracht, s. u. Abdecker. In uncultivirten Ländern läßt man das A. als Speise gewissen Raubthieren liegen, als den Schakals, Hyänen, Geiern, Marabustörchen etc., welche deshalb Aasthiere heißen. Sonst benutzt man das A. als Dünger, hin u. wieder auch als Viehfutter. 2) (Gerb.), Fleisch u. Fett an der innern Seite der Häute; 3) (Mühlenw.), der Schrot od. das Geringe von geschrotenem Getreide.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 10.
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