Abdecker

[20] Abdecker (Schinder, Feldmeister, Wasenmeister, Caviller), Personen, deren Geschäft ist, das gefallene Vieh wegzuschaffen, abzufedern od. zu häuten u. zu begraben. Die Felle u. das Fett aller gefallnen Thiere gehören dem Cavillereibesitzer, seine Knechte haben nur die Flechsen als Lohn. Auf die in Schäfereien gefallnen Schafe hat der A. keinen Anspruch; im Österreichischen auch nicht auf die gefallnen od. erstochnen Militärpferde; jeder Soldat muß sein gefallnes Pferd abdecken u. der Erlös von der Haut gehört der Militärkasse. In neuster Zeit hat man die Cavillereigerechtigkeit, zu Gunsten der Landwirthschaft, mehrfach der Ablösung zu unterziehen gesucht, es ist aber aus gesundheitspolizeilichen Rücksichten nicht allenthalben zur Ausführung gekommen. An manchen Orten haben die A. auch die Aufsicht u. das Einfangen herrenloser Hunde zu besorgen u. müssen da, wo kein Henker ist, die Pflichten desselben versehen, s. Scharfrichter. Nach deutschem Rechte nicht ehrlos, aber anrüchig für ihre Person, konnten A. sonst in Zünfte, ins Militär etc. nicht aufgenommen werden, dies ist jedoch in den meisten Staaten jetzt abgeschafft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 20.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: