Anathēma

[456] Anathēma, 1) (gr. Ant.), ein, einer Gottheit geweihtes Geschenk, bes. Kränze, Gewänder, Gefäße, erbeutete Waffen, Kunstwerke etc., um, mit Inschriften versehen, od. von einer Votivtafel od. einem Gemälde begleitet, im Tempel niedergelegt od. aufgehängt, den Zorn der Götter zu stillen, eine Wohlthat od. ein Orakel zu erhalten, für ein Gut zu danken. Auch solche, die ihr Gewerbe änderten, weiheten die bisher gebrauchten Werkzeuge einer Gottheit, wie Fischer dem Poseidon u. den Nymphen ihre Netze, Hirten dem Pan ihre Flöten, ausgediente Soldaten dem Ares u. Gladiatoren dem Herakles ihre Waffen etc.; 2) (Anathĕma), ein zur Schau u. Schande aufgestellter Mensch; im N. T. auch als verwünschte Sache u. Person; 3) (hebr. Cherem, israel. Aut.), die Ausschließung eines Israeliten vom Gottesdienste u. allen Vorrechten; der höchste, ewige Bann heißt A. maran atha (d. h. sei verbannt, der Herr kommt), od. Schammatha (s. u. Bann); 4) (Kirchw.), die Apostel u. ersten Christen schlossen grobe Verbrecher mit dem A. von der christlichen Gemeinde aus; später belegte man auf den Concilien die Ketzer u. Schismatiker mit dem A. u. nannte es den Kirchenbann (s. Bann). Daher Anathematisch, verbannend, verdammend; Anathematismus, Verdammung, Verwünschung; Anathematisiren, mit dem Bann belegen etc.; Anathematisirung, Belegung mit dem Bannfluch; Anathematizātus, ein mit dem Banne Belegter u.s.w.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 456.
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