Blasinstrumente

[852] Blasinstrumente, musikalische Instrumente, welche aus einer Röhre bestehen u. aus Holz od. Blech verfertigt werden. Die hölzernen B. theilt man ein in solche mit einfachem Mundstück (Clarinette, Bassethorn, Baßclarinette), mit doppeltem Rohrmundstück (Oboe, Englisches Horn, Fagott) u. ohne Mundstück (Flöte). Die blechernen B. (Trompete, Posaune, Horn etc.) werden alle durch Mundstücke intonirt. Der Ton wird durch Schwingung der Luftsäule in derselben hervorgebracht; die diese Schwingung erregende, Kraft ist entweder ein Blasebalg, wie bei der Orgel, dem Positiv u. der Drehorgel, od. der menschliche Mund. Über die einzelnen B. s. die einzelnen Artikel, über ihre richtige Anwendung, s.u. Besetzung u. Instrumentation.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 852.
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