Bogen [3]

[5] Bogen (Musik), 1) Werkzeug, mit welchem die Darmsaiteninstrumente gestrichen werden. Er besteht aus einem hölzernen, sich oben etwas verjüngenden, geraden Stab von hartem, elastischem (Fernambuk- od. Schlangen-) Holz, in dessen oberes Ende (Kopf) die Spitzen von Pferdehaaren eingeklemmt werden, während man das andere Ende so in den unteren Theil des B-s (Frosch) befestigt, daß mittelst einer Schraube die Haare mehr od. minder angespannt werden können. Gewöhnlich nimmt man weiße, nur bei dem Violon schwarze Pferdehaare zu dem B.; ihre Zahl ist 100–120; 2) die Art, diesen B. zu führen; so von einem Violinspieler: er hat einen guten B.; 3) bei Blechinstrumenten längere od. kürzere Röhren, die eingesetzt werden, um den Ton des Instruments zu erhöhen od. zu erniedrigen, vgl. Krummbogen; 4) als Zeichen über Noten gesetzt, Andeutung, daß sie gebunden vorgetragen werden sollen: 5) s. Fermate; 6) über einen Tactstrich Zeichen, daß das Stück hier ende; 7) über einzelne Stellen mit darunter gesetztem bis (Bogen [3]), od. über doppelte Schlußtacte Bogen [3], Bogen [3] (d.i. prima volta, seconda volta, das 1, das 2. mal), Zeichen, daß diese Stelle wiederholt werden soll; 8) in der Generalbaßschrift über der Ziffer 5 Zeichen des verminderten Dreiklangs; od. Zeichen eines unvollständigen; od. eines durchgebenden, od. 3stimmig zu nehmenden Accords, od. eines Vorhalts.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 5.
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