Brache

[163] Brache, 1) ist der Zustand eines Ackers, wo er ein Jahr unbestellt liegen bleibt; ein solcher Acker heißt Brachacker (Brachfeld, Brachland). Eine B. ist halbe B., wenn das Feld bis Mitte des Sommers zur Weide dient u. dann erst zur neuen Wintersaat bestellt wird; od. ganze B., wenn er den ganzen Sommer über dazu bearbeitet wird. Der auf das B-feld geführte Dünger heißt Brachmist, u. geschieht der Anfang der Bearbeitung der ganzen B. gewöhnlich im Juni, daher dieser der Brachmonat heißt. Jetzt werden gewöhnlich in der B. Futtergewächse (Brachfrüchte) gebaut, s. über dies alles unter Feldwirthschaft. Die Verpflichtung gewisser Äcker, dieselben zur Trift für die Heerden der Berechtigten brach liegen zu lassen, heißt Brachpflicht. Nach 3. Moses 25 mußten die Israeliten in jedem 7. Jahre ihr Land brach liegen lassen (Brachjahr) u. waren 7 solcher Brachjahre gehalten, so wurde im 50. Jahre das große Brach- u. Erlaß-od. Jubeljahr gefeiert, s.u. Jubeljahr. In einem B. wurden keine Schulden eingetrieben, was von selbst wuchs, wurde von den Bewohnern gemeinschaftlich genossen. Die Armen, Fremdlinge u. Sklaven, Wittwen u. Waisen hatten gleichen Antheil daran; 2) (Brachfahre, Brachfabrt), das erste [163] Pflügen eines Brachfeldes; 3) ein Acker, der noch nie gebaut u. nun zum ersten Male gepflügt ist; 4) die Arbeit des Behackens eines Weinberges, um denselben von Unkraut zu reinigen. In allen diesen Bedeutungen braucht man auch brachen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 163-164.
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