Unkraut

[245] Unkraut, nennt man die wildwachsenden Pflanzen, welche sich auf angebauten Äckern, Wiesen u. in Gärten unter die angebauten Pflanzen eindrängen u. den Zwecken der Land- u. Gartenwirthschaft entgegen u. hinderlich sind. Das U. gehört theils dem Boden von Natur an, theils wird es mit dem Samen der Futterpflanzen, mit dem Dünger, durch den Wind, Vögel, Wasser auf die Grundstücke gebracht. Da das U. in den Eigenschaften den Bodens u. der Witterung in der Regel größere Begünstigung findet als die angebauten Pflanzen, so werden diese nicht selten von jenem unterdrückt; auch saugt das U. die Bodenkraft aus. Man unterscheidet Wurzel-, welches sich durch Wurzeln, u. Samenunkraut, welches sich durch den reif gewordenen Samen fortpflanzt. Jenes ist schädlicher als dieses, weil es bei der Tilgung den meisten Widerstand leistet. Allgemeine Mittel zur Vertilgung des U-s sind: Jäten, Trockenlegen nasser u. kalter Bodenarten, Hackfrüchte u. Futterbau, Pflügen, Eggen, Graben, Hacken bei trocknem Wetter, Eindreschen od. Bansen, zweckmäßige Fruchtfolge, namentlich Fruchtwechsel, Aufeggen u. Behacken der Saat, Abschneiden des U., noch ehe die Samen reifen, tiefes Vergraben des U., Brennen des Bodens, Sieben des Saatguts, Ausstechen der Wurzeln. Das ausgejätete U. dient entweder als Viehfutter od. wird mit Kalk versetzt u. in Compost umgewandelt. Der Unkrautvertilger ist ein von Wood construirtes Ackergeräth, ähnlich der Pferdeharke; statt der Zacken ist eine Reihe horizontal liegender Hebel angebracht, welche abwechselnd am Ende od. in der Mitte den Schaft einer dreizinkigen Forke tragen, so daß zwei Reihen solcher Forken gebildet werden, deren Zacken nicht auf einander treffen. Die vordere Reihe steht etwas über dem Boden, während die hintere Reihe denselben berührt. Unkrautvertilgungsmaschine, besteht aus einem auf Rädern ruhenden Kessel, in welchem Wasser stark gekocht u. unter Beimischung von 2 Pfund Salz auf je 4 Quart Wasser durch eine Brause in ganz heißem Zustande auf die Gartenwege geleitet wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 245.
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