Capitel

[656] Capitel (v. lat.), 1) ein Hauptstück; 2) die Hauptsache, der Hauptinhalt, kurzer Inbegriff, daher 3) Abtheilung eines einzelnen Buches od. einer[656] ganzen Schrift, weil sonst beim Anfange solcher Abtheilungen der Inhalt kurz angegeben wurde. Die Eintheilung der Bücher in C. ist eine neuere Erfindung, zum bequemen Citiren der Stelle; die C-eintheilung in der Bibel, seit dem 12. Jahrh. eingeführt, s.u. Bibel II. c). Reuchlins Lehrer, Johannes de Lapide, soll zu Ende des 15. Jahrh. diese Eintheilungsart auf die Profanschriftsteller übergetragen haben, zuerst auf Theophrastus u. Gellius, seitdem auch auf andere Klassiker u. endlich auf alle prosaische Druckschriften; 4) die Versammlungen bei Mönchs- u. geistlichen Ritterorden (weil dabei sonst ein C. aus der Bibel od. aus ihren Regeln vorgelesen wurde) zu Berathung von Ordenssachen. Es waren entweder General-C., wobei der ganze Orden durch Deputirte, od. Provinzial-C., wobei die Provinz eines Ordens durch Deputirte zusammen kam, od. endlich Kloster-od. Haus-C., wozu lediglich die Capitularen od. Conventualen eines Klosters zur Berathung über specielle Angelegenheiten desselben sich versammelten. Der Versammlungsort hieß die Capitelstube; 5) die Körperschaft der Canonici (Capitelsherren) bei einem Stifte od. Dom, s. b.; 6) so v.w. Ruralcapitel; 7) die Logen der höheren Grade in der Freimaurerei, s.d.; 8) die Versammlungen mehrerer Zunftgesellschaften, z.B. der Tuchscherer, Schleifer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 656-657.
Lizenz:
Faksimiles:
656 | 657
Kategorien: