Emir

[674] Emir (arab., der über Andere Gewalt hat, der Herrschende), 1) früher Titel der muhammedanischen Anführer in den Religionskriegen; daher 2) Titel der muhammedanischen Herrschergeschlechter, z.B. E. al Muslemin od. E. al Mumenin, Beherrscher der Gläubigen, dieses Titel der Khalifen, jenes der Almoraviden; 3) jetzt in den muhammedanischen Ländern Titel der unabhängigen Stammhäuptlinge, z.B. in Arabien, welche sämmtlich unter einem Groß-E. stehen, s. Arabien; 4) Titel aller Nachkommen Muhammeds, welche manche Vorrechte u. Freiheiten genießen u. unter dem E. Beschir (Nabib-Scherif) stehen. Sie haben in den muhammedanischen Ländern allein das Recht, grüne Turbane zu tragen, sind aber nichts weniger als reich, sondern oft vom niedrigsten Stande. 5) Titel mancher Würdenträger am Hofe des Sultans, z.B. E.-Akhor (E.-Ochur), Oberstallmeister; E.-Alem Reichsfahnenträger, Verwalter des Nabib-Scherif; trägt die Muhammedsfahne, wenn sie mit ins Feld genommen wird. 6) E. al Omrah (E.-al.-Ulmera, Befehlshaber der Emirs), sonst Titel des ersten Ministers beim Großmogul, des Ministers u. Feldherrn im Orient, in dessen Hand die Gewalt war; jetzt Titel der Statthalter in den Provinzen; 7) so v.w. Aufseher; so E.-Bazar, Aufseher über die Märkte; bestimmt die Preise der Lebensmittel; 8) Anführer, so E.-Hadschi, Anführer der Pilgrime auf der Wallfahrt nach Mekka; gewöhnlich der Pascha von Damask.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 674.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: