Grubenhagen

[724] Grubenhagen, 1) Schloß an der Leina, 1 Meile von Eimbeck; es war ehedem mehrmals Residenz der Herzöge von Braunschweig, bes. der Linie Grubenhagen, u. liegt seit 1521 wüst. Darnach benannt ist das 2) Fürstenthum im Königreich Hannover, zur Landdrostei Hildesheim gehörig; 13,355 QM. mit 76,200 Ew.; es besteht aus zwei ungleichen Theilen, deren kleinerer (das Amt Elbingerode) östlich am Harz zwischen preußischem u. braunschweigischem Gebiete, der größere aber südwestlich am Harz zwischen Braunschweig, Preußen. Klausthal u. Göttingen liegt; es ist durch den Harz gebirgig (Spitzen: Bruchberg, Tränke-, Ackerberg, Achtermannshöhe) u. hat viel Waldung, die Quellen vieler Flüsse u. die Leine, rauhes Klima; die Bewohner, zu 3/4 Lutheraner, treiben bes. Obstbau in den Thälern, Viehzucht, Bergbau u. nutzen die bedeutenden Waldungen. – G. wurde 1279 durch Heinrich den Wunderlichen besonderes Fürstenthum u. starb 1596 mit Philipp II. aus Später war es zwischen den braunschweigischen Linien streitig, bis es 1617 Braunschweig-Lüneburg zuerkannt wurde; s. Braunschweig (Gesch.) II. A) a).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 724.
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