Knees

[599] Knees (eigentlich Knjäs), russischer Edelmann erster Klasse (dem deutschen Fürst entsprechend); welcher übrigens keine anderen Vorrechte besitzt als der sämmtliche Adel überhaupt. Im Jahr 1841 gab es im Russischen Reiche 59 Familien, welche den Titel K. zu führen berechtigt waren. Sie stammen a) aus vormaligen Regentenfamilien von Provinzen des Russischen Reiches ab (Dolgorucky, Repnin, Scherbatow, Wazneskol, Labanow); diese Familie sind 38 an der Zahl, wovon 31 in männlicher Linie direct von Rurik abstammen, 3 von Rurik in weiblicher Linie u. 4 von Gedimin; die Czare ließen ihnen die Wappen der Provinzen, welche ihre Vorfahren regiert haben. b) Von dem im [599] Hauptstamme erloschenen Hause der Jagellonen, welche in Lithauen od. Polen regierten (Galyczin u. Kurakin). c) Von tatarischen, unabhängig gewesenen Khans (Jusupow, Uroffow, Mescenskoi etc.). d) Von solchen Edelleuten (Mursen), welche zur Zeit der Unterjochung eines Tatarenstammes zum Christenthum übergingen u. von der russischen Regierung diesen Titel erlangten. Aus bloßen Bojarenfamilien, welche durch die Gunst des Kaisers zur Kneesenwürde erhoben wurden, wie z.B. die Mentschikow (1707), die Soltikow (1814). Auch in der Walachei hießen im 13. Jahrh. die Lehnherrschaften Knezate u. die Herren desselben Knezer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 599-600.
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