List [1]

[422] List, Fertigkeit, auf versteckte Weise einen Zweck zu erreichen. Die L. geht aus Klugheit hervor, setzt auch Verstand voraus u. beruht wesentlich auf Verhehlung der Wahrheit, wird daher von einem rechtlichen Charakter verschmäht. Im Leben ist sie die natürliche Waffe des Schwächeren gegen den Stärkeren, welcher ihr nicht selten unterliegt, so Kriegslist (s.d.) u. Weiberlist, die dem weiblichen Geschlechte eigenthümliche Neigung zu einem listigen Verfahren u. die Geschicklichkeit darin Geht die L. absichtlich darauf aus, Andern zu schaden, so wird sie zur Hinterlist. Vgl. auch Arglist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 422.
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