Röthe

[389] Röthe, 1) so v.w. Färberröthe; 2) so v.w. zugerichteter Krapp; man unterscheidet Sommer-, Keim-, Winter- u. Herbströthe, wovon die Sommerröthe die beste ist; 3) der aus den Krappwurzeln gewonnene Färbestoff, wogegen der aus dem Marke der Stängel gewonnene Krapp heißt; 4) (Zoot.), so v.w. Lab; 5) R. der Haut, das Durchscheinen des rothen Blutes durch die zarten Hautgefäße an den Hautstellen, bes. wo die Oberhaut nur dünn, die Lederhaut aber sein u. mit Blutgefäßen reichlich durchzogen ist, wie im Gesicht; wo sie nicht nur von der feineren Textur der Gesichtshaut, sondern auch von den Nervenverzweigungen abhängt, welche diese von den Gehirnnerven bekommt, u. die nicht nur von dem natürlichen Lebensturgor in ihr erhöhen, sondern sie zunächst den Einflüssen unterwerfen, welche denselben erhöhen od. schwächen. Daher ist die Gesichtsröthe nicht nur Andeutung von Wohlbefinden u. der höheren Lebensanregung, sondern auch in ihrem Wechsel von psychischen Einflüssen, in Erröthen u. Erblassen, Begleiter u. Andeutung eines inneren Seelenzustandes. Nächst dem Gesicht sind die inneren Handflächen u. die Fingerkuppen wegen Zartheit der Hautbedeckungen bes. geröthet. Alles, was die Haut in höherem Maße reizt, röthet sie auch u. erhöht die gewöhnlich nur leichte R. Wie bei äußerer Entzündung die Hautröthe eine bedeutendere wird, wird auch schon dasselbe durch Reiben od. Anbringen scharfer Mittel, auch einer reizenden Kälte, bewirkt. Je dunkler die Hautfarbe ist, desto weniger tritt auch eine eigentliche Hautröthe hervor; sie mangelt daher auch bei Negern, außer an Theilen, welche sein färbendes Schleimgewebe haben, wie die Lippen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 389.
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