Schauspieler

[106] Schauspieler, derjenige, welcher eine Rolle eines dramatischen Gedichts durch Darstellung auf der Bühne zur äußeren Anschauung bringt. Der S. muß, wie jeder Künstler, zu seinem Berufe geboren sein u. kann nicht erst durch Regeln gebildet werden, Studium u. Übung können nur sein Talent ausbilden u. vervollkommnen. Vorzügliche körperliche u. geistige Bildung, gutes Organ, natürliche Auffassungsgabe, verbunden mit reicher Phantasie sind die nothwendigen Requisiten eines guten S-s, s.u. Schauspielkunst. Ein Verein mehrer S. zur gemeinschaftlichen Aufführung von Schauspielen bildet eine Schauspielergesellschaft. Je nachdem dieselbe immer an einem Orte verweilt, od. ihren Aufenthalt halb- od. vierteljährlich, ja monatweise verändert, heißt sie eine stehende od. wandernde (ambulante) Gesellschaft. Erstere erhalten gewöhnlich von dem Hofe des Landesfürsten, wo die Gesellschaft spielt, od. von den Ständen eines Landes od. einer Provinz, od. von einer Stadt Zuschüsse u. führen dann den Namen kaiserliches, königliches, herzogliches, etc. Theater, Hoftheater, ständisches Theater, Nationaltheater, Stadttheater. An der Spitze der Schauspielergesellschaft steht eine Direction, welche bei kleineren Theatern aus einem Schauspieldirector (Principal) od. Directrice, bei größeren aber aus einem Intendanten, welchem zuweilen ein od. mehre Gehülfen, unter dem Namen Intendanturräthe od. Theatersecretäre, beigegeben sind, besteht; s. Regie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 106.
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