Thürhüter

[563] Thürhüter (fr. Portier), 1) in größeren Hänsern großer Städte ein Bedienter, welcher an der[563] Hausthür od. in einem der Hausthür nahen Zimmer sich aufhält, um auf alle Ein- u. Ausgehenden zu achten, u. bei welchem man erfahren kann, welche Personen im Hause wohnen. In Paris hat jedes irgend bedeutende Haus, auch wenn es nur Miethhaus ist, seinen Portier, welcher noch nebenbei ein Gewerbe treibt. Bei den Alten waren die T. (Janitores, Ostiarii, Pylori) meist Sklaven, welche in Ketten lagen; sie hatten einen Stab in der Hand u. einen Hund bei sich. Der T. fragte, wer der Klopfende sei, u. gestattete dann od. verweigerte ihm den Eingang, je nachdem er von seinem Herrn Befehl hatte. Von den T-n der Kirche s. Ostiarii 2); 2) bei Gerichtsbehörden ein Schreiber, welcher die Parteien einläßt; 3) so v.w. Erbthürhüter, s.u. Krönung S. 481; 4) so v.w. Pförtner des Magens.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 563-564.
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