Viehleihkassen

[562] Viehleihkassen, in Baden, Hessen u. Württemberg auf Rechnung von Vereinen, Corporationen etc. in größerer Zahl zu dem Zweck errichtete Kassen, um der ärmeren Klasse entweder das erforderliche Capital zum beliebigen Ankauf eines Stück Viehes vorzuschießen od. denselben letzteres selbst anzukaufen. Der Empfänger hat mäßige Zinsen zu entrichten u. für den Werth des Viehes entweder selbst Sicherheit zu leisten od. solches bei einer Viehversicherungsanstalt zu versichern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 562.
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