Betriebsinventar, Betriebsgerät

[312] Betriebsinventar, Betriebsgerät (tools and implements; outils et ustensiles d'exploitation; strumenti et attrezzi), Gesamtheit aller für den Betrieb eines Eisenbahnunternehmens nötigen beweglichen Gegenstände – Zubehörstücke –, die mittelbar oder unmittelbar für die Ausübung des Dienstes erforderlich sind. Zum B. im weiteren Sinne gehört die gesamte Ausrüstung einer Bahn (s.d.), einschließlich der Betriebsmittel (s.d.) mit alleinigem Ausschluß der Verbrauchsmaterialien (s. Betriebsmaterialien). Da die Betriebsmittel stets besonders nachgewiesen werden, auch ihre Beschaffung, Ergänzung und Instandhaltung besonders geregelt ist, so pflegt man[312] als Inventarien im engeren Sinne des Wortes die zur Ausstattung der Dienst- und Empfangsräume sowie der Dienst- und Mietwohnungen, zur Instandhaltung und Benutzung der Bahnanlagen, Gebäude, Betriebsmittel und maschinellen Anlagen, zur Bedienung der Züge, zur Belehrung der Bediensteten und zum sonstigen Gebrauch erforderlichen Geräte zu bezeichnen. – Für die Beschaffung, Überwachung und Unterhaltung des B. sind von den Eisenbahnverwaltungen besondere Vorschriften erlassen, die auch Verzeichnisse zur einheitlichen Benennung und Einteilung des B. enthalten. In dem Inventarienverzeichnis der preuß.-hess. Staatsbahnen werden die B. nach Art und Verwendungszweck in 3 Gruppen eingeteilt, u. zw. A. Betriebs- und Werkstattinventarien, B. Inventarien der Gebäude und baulichen Anlagen, C. Inventarien der Betriebsmittel und maschinellen Anlagen.


A. Betriebs- und Werkstattinventarien sind: Ambosse, Äxte, Bänke, Barometer, Becher (Trinkbecher), Becken (Wasserbecken), Beile, Besen, Betten, Beutel, Bilder, Blasebälge, Bohrer, Brechstangen, Brustleder, Bürsten, Decken (Schlafdecken, Tischdecken), Dorne, Draisinen, Eimer, Fackeln, Fahnen, Feilen, Fernrohre, Flaschen, Gabeln, Geschirre, Geschwindigkeitsmesser, Gewichte, Gläser, Glocken, Hämmer, Handfeger, Handtücher, Hebebäume, Hobel, Hobelbänke, Kannen (Ölkannen), Karren, Kasten (Geldkasten, Rettungskasten), Keile, Kessel, Ketten, Klötze, Kompasse, Körbe, Ladebrücken, Lampen, Laternen, Leinen, Leitern, Manometer, Mäntel, Maschinen (Schreibmaschinen), Maße, Maßstäbe, Meißel, Meßinstrumente, Mützen, Netze, Öfen, Pelze, Pfeifen, Pflüge (Schneepflüge), Pumpen, Reißbretter, Richtscheite, Sägen, Schaufeln, Scheren, Schemel, Schilder, Schirme, Schleifsteine, Schlüssel, Schlösser, Schränke (Fahrkartenschränke, Geldschränke), Schraubenschlüssel, Schraubenzieher, Schreibzeuge, Schuhe (Hemmschuhe), Schürzen, Seile, Sensen, Signalhörner, Sofas, Spiegel, Spritzen, Ständer (Aktenständer, Fahrplanständer, Kleiderständer), Stempel, Stiefel, Stricke, Stühle, Tafeln, Taschen (Geldtaschen, Zugführertaschen), Teppiche, Theodolite, Thermometer, Tintenfässer, Tische, Uhren, Visier tafeln, Vorhänge, Wagen (Briefwagen, Brückenwagen, Federwagen), Wagen (Handwagen, Bahnmeisterwagen), Wagenschieber, Winden, Winkelspiegel, Zangen, Zelte, Zirkel.


B. Inventarien der Gebäude und baulichen Anlagen sind: Badewannen, Elektrizitätsmesser, Fahnen, Fensterladen, Glocken, Gasmesser, Kasten (Briefkasten), Kochherde, Laderampen, Öfen, Signalscheiben, Schlösser, Schlüssel, Schneehürden, Schilder, Tafeln, Uhren, Wassermesser.


C. Inventarien der Betriebsmittel und maschinellen Anlagen sind: Böcke (Hebeböcke), Decken (Wagendecken), Drehkräne, Eimer, Gitter (Viehgitter, Vorsatzgitter), Haken (Feuerhaken), Kupplungen, Lampen, Laternen, Laternenstützen, Läutewerke (tragbare), Leitungen (Bremsleitungen), Dampfmaschinen, Bohrmaschinen, Drehbänke, Fräs- und Hobelmaschinen, Signalscheiben, Kursschilder, Bremsschläuche, Schlüssel, Vorlegebäume, Winden, Zangen.


In diesem Verzeichnisse sind nicht berücksichtigt: die Schreib- und Zeichenmaterialien sowie die sonst dem schnellen Verbrauch unterliegenden geringwertigen Gegenstände, die Morsewerke, Block- und Fernsprecheinrichtungen, Batterien, Batterieschränke und Apparattische, die Warnungstafeln, Drehkreuze, Haltepfähle, Neigungszeiger, feste Lademaße, Prellböcke, Wasserkräne, Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleiswagen u. dgl. sowie die Bücher und Karten in den Büchereien.


Die Beaufsichtigung der B. wird für jede Dienststelle oder jedes Gebäude oder für bestimmte Räume geeigneten Beamten über tragen. Die Inventarien werden mit einem Eigentumsstempel versehen und in Inventarienverzeichnisse eingetragen. Bei größeren Verwaltungen erfolgt die Beschaffung vielfach von einer Stelle aus für den gesamten Bedarf oder doch für größere Bezirke. Die B. werden, soweit ein regelmäßiger Verbrauch stattfindet, auf Vorrat beschafft, und soweit dies zweckmäßig, nach einheitlichen Musterzeichnungen angefertigt (s. Brettmann, Sammlung von Abbildungen beim Eisenbahn betriebe zur Verwendung kommender Geräte. Berlin 1889). – Die Dienststellen fordern die B. in ein für allemal festgesetzten Fristen auf Anforderungsscheinen von den Sammelstellen an. In angemessenen Zeit abständen – auf den preuß.-hess. Staatsbahnen alle 3 Jahre – findet eine unvermutete Prüfung des Bestandes der B. statt. Die beim Zugdienst erforderlichen B. werden teils auf der Lokomotive und im Packwagen als Zubehörstücke dieser Fahrzeuge dauernd mitgeführt, teils werden sie als Zuggerät den Zugbegleitbeamten dauernd oder für die einzelnen Fahrten überwiesen. Um beim Personalwechsel die Übergabe der B. zu erleichtern, wird das in den Zügen mitgeführte B., das nur ausnahmsweise – bei der Zugdeckung, bei Unfällen u.s.w. – gebraucht wird, in Kasten unter Bleisiegelverschluß auf bewahrt.

Breusing.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 312-313.
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