Reklamewesen der Eisenbahnen

[195] Reklamewesen der Eisenbahnen. Mit Rücksicht auf den unleugbaren Wert, den die Reklame für geschäftliche Unternehmungen besitzt, wird die Reklame auch von Eisenbahnen zur Förderung des Reiseverkehrs in Anspruch genommen. Sie sorgen insbesondere für geeignete Bekanntmachung der von ihnen durchzogenen Gebiete sowie der eingerichteten Zugverbindungen und sonstiger Maßnahmen[195] für den Reiseverkehr (Schlaf- und Speisewagen, ermäßigte Fahrkarten) u. dgl. Zu einer solchen Bekanntmachung dienen u.a. illustrierte, künstlerisch ausgestattete Plakate, Ankündigungen in Zeitungen, Fahrplanbüchern, Eisenbahnwagen, die Auflage von illustrierten Broschüren, Reisebüchern, Albums u. dgl. (vgl. Ankündigungen), das Aushängen von Landschaftsbildern in den Schauläden der Reisebureaux, auf Bahnhöfen, in Eisenbahnwagen, Hotels, Abhaltung von Vorträgen mit Vorführung von Skioptikonbildern, Veranstaltung von Ausstellungen oder Beteiligung an solchen u.s.w. Während das R. der europäischen Länder sich in durchaus würdiger Weise vollzieht, nimmt es in Amerika, namentlich soweit die Abwehr des Wettbewerbs in Frage kommt, vielfach einen marktschreierischen Charakter an.

Riesige Plakate in schreienden Farben sieht man dort vor den Schaufenstern und vor den Bureaus der Eisenbahnen, auf denen zu lesen ist: »Hier fährt man am billigsten nach ...!«, »Die Route über ... gewährt die größten Vorteile, die besten Anschlüsse« u. dgl. In den Tagen vor Eröffnung einer Wettbewerbslinie ziehen Dienstmänner zu Fuß und zu Wagen durch die Hauptstraßen der großen Städte mit Standarten und Riesenplakaten, auf denen die Bahnen dem Publikum ihre eigenen Linien in grellster Weise anpreisen und vor Benutzung fremder Wettbewerbslinien warnen.

Röll.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 195-196.
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195 | 196
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