Tribus

[469] Tribus hießen die Hauptabtheilungen, in welche die Bevölkerung des alten Roms zerfiel, weil deren anfänglich nur drei waren. Später wuchs ihre Anzahl und auch das röm. Gebiet ward in Tribus eingetheilt, deren es endlich 35 gab, welche bis auf das Ende der Republik bestanden. Gewisse nach den Tribus zu entrichtende Abgaben wurden Tribut genannt; allein man gab denselben Namen auch den von unterworfenen Provinzen an den röm. Staat zu zahlenden jährlichen Abgaben oder dem Zins, wofür sie bei ihren Gewohnheiten und innern Einrichtungen gelassen und wider äußere Feinde geschützt wurden. In diesem Sinne ist der Ausdruck Tribut auch in die neuern Sprachen übergegangen, und ein tributpflichtiges Land oder Volk ist so viel wie ein zinspflichtiges und abhängiges, welches Verhältniß in Europa, z.B. zwischen Serbien, der Moldau und der Walachei und dem osmanischen Reiche besteht. Bildlich werden auch alle Huldigungen ein Tribut genannt, welche man Vorgesetzten, überhaupt Hochgestellten oder sonst ausgezeichneten Personen darzubringen verbunden ist oder sich verpflichtet fühlt, und man spricht auch von einem der Kunst, der Wissenschaft, dem Ruhme dargebrachten Tribut, womit Leistungen, Opfer für dieselben gemeint sind. – Tribunus hieß ursprünglich der Vorsteher einer röm. Tribus, deren jede einen besaß; später ging der Name auch auf andere [469] Aemter über und ihre Inhaber wurden nach diesen näher bezeichnet, wie z.B. die bei den Legionen zu Fuß angestellten Kriegstribunen, welche auf Ordnung, Abrichtung, Verpflegung der Truppen zu sehen und überhaupt deren Benehmen zu beaufsichtigen hatten. Die meiste Wichtigkeit erhielten die Volkstribunen, deren Würde zuerst 492 v. Chr. aufkam, wo das von Patriziern schwer bedrückte röm. Volk aus der Stadt auf einen nachher der heilige genannten Berg zog und nicht eher zurückkehrte, bis ihm außer andern Zugeständnissen, auch die Wahl von Magistratspersonen bewilligt wurde, welche die Volksrechte wider die Anmaßungen der Patrizier vertheidigen und für ihre Person heilig und unverletzlich sein sollten. Von zweien stieg ihre Zahl allmälig auf zehn, und ihr anfänglich darauf beschränkter Einfluß, daß sie durch das Wort: Veto, ich verbiete es, dem Volke nachtheilige Beschlüsse des Senats hindern konnten, wuchs im Fortgange der Zeit zu einer solchen Macht, daß sie die Einsammlung der Abgaben, die Aushebung für den Kriegsdienst, die Wahl der Magistrate u.s.w. hinderten, und daß ein Volkstribun durch sein Veto alle übrigen Magistrate in der Ausübung ihrer Befugnisse zu hemmen vermochte. Wer diesem Veto nicht gehorchte, den konnten sie ohne Ansehen der Person verhaften lassen, und wer einen Volkstribun mit Worten oder Handlungen beleidigte, wurde wie ein Verfluchter betrachtet und seines Vermögens beraubt. Sie hatten endlich dem Volke den Weg zu allen Staatsämtern geöffnet, aber nach dem eingerissenen Sittenverderbniß ließen auch sie sich vom Senat und von den Patriziern erkaufen und theilten mit ihnen die Gewalt und Vortheile derselben. Der Versuch des Tiberius und Cajus Gracchus (s.d.) zur Herstellung der Volksfreiheiten mislang, und Sulla hob gewissermaßen die Gewalt der Tribunen ganz auf, die jedoch nach seinem Tode wiederhergestellt wurde. Sie blieben indeß Werkzeuge zur Erreichung ehrgeiziger Absichten Einzelner, und nachdem Augustus endlich vom Senat für immer mit der Gewalt der Tribunen bekleidet worden war, wurden ihre Stellen nur zum Scheine nach besetzt, bis Konstantin der Große sie mit andern veralteten Ämtern ganz aufhob. – In Folge der franz. Revolution von 1789 ward unter der Consularregierung in Frankreich eine Tribunat benannte, bei der Gesetzgebung betheiligte Behörde errichtet, welche besonders die. Verfassung vom 15. Dec. 1799 aufrecht erhalten sollte. Anfangs zählte sie 100 Mitglieder, dabei viele der freisinnigsten und entschlossensten Männer, allein theils durch Entfernung dieser und Bestechung anderer wußte Bonaparte auch hier die Stimmen für sich zu gewinnen, und nur Carnot (s.d.) stimmte als Tribun wider dessen Ernennung zum Consul auf Lebenszeit (1802), und sprach gegen dessen Wahl zum Kaiser. Im J. 1807 wurde das Tribunat ganz aufgehoben.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 469-470.
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