Zündhölzchen

[1037] Zündhölzchen, Streich- oder Schwefelhölzchen, Holzstäbchen, deren eines Ende mit einer durch Reibung entzündlichen Masse versehen ist. Bei den Congreveschen Z. (1832) bestand die Kuppe aus Schwefel mit einem Überzug einer Mischung aus Kaliumchlorat und Antimonsulfür; sie wurden an Sandpapier entzündet. Den Phosphor soll zuerst Derosne (1816) zur Herstellung von Z. benutzt haben. Die ersten brauchbaren Phosphor-Z. kamen 1833 in verschiedenen Ländern auf. Das geschwefelte Ende hatte einen Überzug einer Mischung von Phosphor und Kaliumchlorat. Diese Mischung explodierte leicht, weshalb diese Z. in vielen deutschen Staaten verboten wurden. Preshel ersetzte 1837 (von da an Aufblühen der Zündholzindustrie) das Kaliumchromat durch braunes Bleisuperoxyd, später durch ein Gemenge von Mennige und Braunstein oder von Bleisuperoxyd und Bleisalpeter. Die Sicherheits-Z. oder schwed. Z. (so genannt, weil sie zuerst aus Schweden in den Handel kamen) erfand 1848 Prof. Boettger in Frankfurt a. M.; ihre Kuppen enthalten keinen Phosphor und bestehen aus einem Gemisch von sauerstoffabgebenden und organischen Körpern, welches sich durch Reibung an amorphem (ungiftigem) Phosphor entzündet, der auf einer meist an der Außenseite der Schachtel angebrachten Reibfläche im Gemisch mit Binde- und Reibmitteln aufgetragen ist. Vulkanhölzchen enthalten geringe Mengen einer explosiven Masse und bedürfen keiner bes. präparierten Reibfläche. Die bunten Salon- oder Irishölzchen sind mit metallglänzendem Überzug und wohlriechendem Firnis ausgestattet. Die Zusammensetzung der Zündmassen ist fast in jeder Fabrik anders; die chem. wirksamen Körper (Kaliumchlorat, Kaliumbichromat etc.) sind mit Bindemitteln (Leim, Gummi) und solchen Stoffen versetzt, welche die Reibung oder die Schnelligkeit der Entzündung regeln sollen (Glaspulver, Braunstein, Umbra, Schwefel, Caput mortuum u.a.). Über Tauchzündhölzchen s.d. Die Fabrikation der Z. geschieht jetzt fast überall durch Maschinen, sie blüht bes. in Schweden, Rußland, Österreich und Deutschland. – Zündhölzchensteuer besteht in Rußland, Serbien und Italien, Monopol in Frankreich, Portugal, Spanien, Rumänien und Griechenland.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1037.
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