Hexen und Hexenprozesse

[407] Hexen und Hexenprozesse. Das Wort Hexe ist ahd. hagazussa, verkürzt hâzus, hâzis, hâzes, hâzissa, mhd. hecse, hexse, hesse; es ist jedenfalls ein Kompositum, dessen erster Teil hag ist in der Bedeutung Landgut, Feld und Flur; der zweite Teil, noch nicht genau nachgewiesen, wird im Grimmschen Wörterbuche mit die Schädigende erklärt, Hexe also als die den Hag schädigende.

Der Ursprung der Hexen liegt in den weisen Weibern der alten Germanen, Frauen, die, obgleich keine Priesterinnen, sich vorzugsweise der Weissagung widmeten, und im Norden als völur, spâkonur, spâdisir bekannt sind. Sie haben ihren göttlichen Hintergrund an den Nomen, welche durch die Vermehrung ihrer Zahl allgemach ihre Bedeutung einbüssten und sich der Stellung weissagender Menschenfrauen näherten; nicht minder berühren sie sich mit den Walküren. Das erste und älteste Eddalied, Völuspâ, d.h. der Wala Weissagung, legt einer Seherin die Verkündigung des Weltgeschickes in den Mund; sie zieht im Lande herum, weissagend, mit Zaubersprüchen vertraut und auf Zauberwerk geübt. In anderen Quellen werden die Walen von den Gläubigen eingeladen, ihnen über das Leben, über das Gedeihen der Feldfrüchte im nächsten Jahre und über anderes zu weissagen. Meist von einem Gefolge umgeben, im Lande herum wandernd, ist die weise Frau bei den Herbstgastereien ein willkommener Gast, der in der Nacht den Zauber siedet und vom vierbeinigen Schemel herab seine Weissagungen verkündet. Der Seidh, der zur Ausübung der Seherkunst unerlässlich scheint, muss ein Sod aus allerlei zauberkräftigen Dingen gewesen sein, der unter Hersagen von Spruch und Lied bereitet wurde. Aus dem Wallen des Wassers, dem Kräuseln der Zuthaten in der Hitze, vielleicht aus dem Bodensatze las die Frau die Zukunft. Der Seidh, den auch Männer trieben, gab Macht über Menschen, Tiere und Wetter. Seine Wirkung war nach der Masse, die in den Kessel kam, verschieden. Die Sinnesart der Menschen konnte verändert, Hass oder Liebe ihnen eingeflösst werden; langsames Hinsiechen, Versetzung aus der Ferne in die Nähe, zum Teil urplötzlich, zum Teil unendliche Sehnsucht, welche den Fernen trieb; Verzauberung auf hohe, unzugängliche Orte, Erzeugung von Sturm, Unwetter und Misswachs schrieb man dem Seidh zu. Auch Heilung der Krankheiten lag in der Hand der weisen Frauen; denn die Heilung war ein Opferdienst, der je nach dem Leiden dieser oder jener Gottheit gewidmet war; die Frauenkrankheiten, namentlich die Geburten, standen unter Freyas Macht, Wunden wurden den Schlachtengöttern anempfohlen. Die beliebtesten Heilmittel sind Sprüche, Segen, Stäbe mit Runen beritzt, Tränke aus Kräutern, Salben und Pflaster.

Dem Christentum erwuchs indem Stande der weisen Frauen eine unerbittliche Gegnerschaft, zumal da der neue Glaube und Kult besonders aus dem Orient Bestimmungen enthielt, welche die Heiligkeit der Frau verletzten; namentlich war festgesetzt, dass sich keine Frau dem Altare nähern und keinen noch so äusseren Dienst an ihm und für ihn besorgen durfte; beim Abendmahle durften die Weiber als unreine Wesen die Hostie nur mit dem Schleier anfassen, um sie in den Mund zu stecken. So lässt sich begreifen, dass die deutschen Frauen sich jetzt gern den ketzerischen Sekten anschlössen und hier für ihre Neigung zur Innerlichkeit, zum Geheimnisvollen und Gottesdienstlichen mehr[407] Befriedigung fanden als in der herrschenden Kirche, welche nun gegen das Hexenwesen einen vielhundertjährigen Kampf führen zu müssen meinte.

Der Beweis dafür, dass die Grundlagen des Hexenwesens wirklich aus dem germanischen Altertum stammen, liegt in folgenden Zügen. Was bei den Hexen die Zauberei ist, ist nichts anderes als das einst edlere und reinere Amt der Weissagung; namentlich ist das Beschwören, Besingen, Besprechen, Berufen, und Segnen der Hexen schon den weisen Frauen eigen gewesen. So erscheint in den Werkzeugen der Hexen das alte Opfergerät: der Kessel, in dem sie den Zauber sieden, ist der Opfer- und Seidhkessel; der Tanz der Hexen bei ihren vermeintlichen Versammlungen mahnt sowohl an die Tänze der Elbinnen auf Hügeln und Wiesen, wie an den Tanz der Priesterinnen, die Verbindung der Götter mit ihren Dienerinnen wurde zum Bunde der Hexen mit den Teufeln. Der Wetter- und Liebeszauber der Hexen erinnert an Freya; ebenso die Verwandlung der Hexen in Katzen, welche derselben Göttin geheiligt waren; die Verwandlung in Gänse bringt die Hexen den Schwanjungfrauen nahe, den Walküren, denen auch das Fliegen durch die Luft angehört; die später erwähnten Mittel, das Fliegen zu ermöglichen, Salben und anderes, sind jüngeren Datums, alt dagegen die Nachricht, dass die Hexen auf Rossen durch die Luft reiten und dass sie der Teufel, Wuotan ist gemeint, in seinem Mantel durch die Luft führe. Der Besen steht zu Donar und Wuotan in Beziehung; er ist zunächst ein Bild des auseinanderfahrenden, die Luft oder den Himmel vereinigenden Blitzes, in Verbindung mit den oft besenartig erscheinenden Sturmwolken, die den Himmel fegen. Die am Walpurgistage aufgerichteten Maibäume waren ursprünglich grüne, nach oben gerichtete Besen und es ist wahrscheinlich, dass die im Dienste Donars stehenden Priesterinnen meist Besen getragen haben. Die Verwandlung er Hexen in Schmetterlinge und Fliegen erinnert an ihre Elben-Natur, das Verbergen in Strohhalme und Federn an den Schwan und an eine Feldgottheit; die schlimme Einwirkung der Hexen auf die Kühe steht im Zusammenhange mit der Kuh als dem Symbol der Fruchtbarkeit und ihrem Bezüge mit den elbischen Geistern. Auch im Gefolge des wilden Jägers findet man sie. Als Zeiten sind den Hexen die heiligen und Gerichtszeiten eingeräumt, Ostern oder Mai, Mitsommer und Herbst. Der Vorwurf, dass sie Pferdefleisch geniessen, erinnert an die alten Opferschmäuse.

Schon früh wurden bei den christianisierten deutschen Stämmen Bestimmungen gegen Beeinträchtigung des Lebens durch Gift oder geheime Künste getroffen; auch wird schon einer Hexenverfolgung im grossen unter den Merowingern erwähnt. Der langobardische König Rothar und Karl der Grosse eiferten gegen den Hexenaberglauben und bedrohten diejenigen mit schweren Strafen, welche sich gegen einen solchen vermeintlichen Verbrecher vergehen; doch liessen namentlich die Geistlichen von ihrer Hexenverfolgungssucht nicht ab. Zum Teil unechte Konzilienbeschlüsse des 4. Jahrhunderts sowie die dem Augustin zugeschriebene Schrift de spiritu et anima gaben die Grundlage für neue kirchliche Bestimmungen, welche, von der weltlichen Macht bestätigt und angenommen, zur Verfolgung aller Arten sogenannten Zaubers dienten. Noch ist aber der Teufel nicht herbeigerufen; erst die Inquisitoren des 13. Jahrhunderts wussten ihn den armen Hexen zu vermählen und erbauten aus den ketzerischen[408] Meinungen früherer und der eigenen Zeit eine völlige Teufelslehre. Dabei war der volkstümliche Glaube, der sich an die klugen Frauen knüpfte, eigentlich Nebensache. Die Bulle Summis desiderantes des Papstes Innocenz VIII. vom 5. Dezember 1484 gab schliesslich die Losung, die seit etwa 1450 in Frankreich begonnenen Hexenprozesse allgemein zu verbreiten. In dieser Bulle wurden die für Deutschland bestellten Ketzerrichter, die Dominikaner Heinrich Institor (Krämer) und Jakob Sprenger, Professoren der Theologie, beauftragt, mit allem Eifer auch jene Zauberer zu verfolgen. Beide unterzogen sich ihres Auftrages aufs eifrigste, schrieben auch mit Approbation der theologischen Fakultät zu Köln den berüchtigten Malleus maleficarum oder Hexenhammer, 1489 erschienen, in welchem die Lehre vom Zauberbunde mit dem Teufel weitläufig auseinandergesetzt, ihre Realität bewiesen, mit einer Masse Beispiele belegt und umständlich gezeigt wird, wie weltliche und geistliche Richter gegen die Hexen verfahren müssen.

Man vermutet, dass es nicht bloss der Verfolgungswahn und die Teufelsdogmatik der Kirche, verbunden mit der meist schlechten sittlichen Lebensführung der als Hexen angeklagten Weiber, und der Methode es Prozessuierens gewesen seien, was die zahllosen Hexengeständnisse ermöglicht, sondern zugleich der Einfluss eines narkotischen Mittels. Bei allen Hexengeschichten ging der Hexenfahrt eine Einreibung mit einer Hexensalbe voraus und oft ist von einem Hexentrank die Rede. Die Zusammensetzung der Salbe ist nicht genau bekannt; Bilsenkraut wird dabei genannt. Dass der Stechapfel dabei eine Rolle gespielt habe, ist durch neuere Untersuchungen widerlegt; er wurde erst später in Europa eingeführt.

Fast überall lautete das Geständnis der als Hexen angeklagten Weiber gleich; der Teufel, hiess es, sei unter der Gestalt eines anständigen Mannes, eines Junkers, Reiters, Jägers, Bürgers, und unter verschiedenen Namen: Volland, Federlin, Federhanns, Claus, Hölderlein, Peterlein, Papperlen, Zucker, Kasperle, Grässle, Hämmerlein, Kreutle u.s.w. zu ihnen gekommen; am Ende hätten sie ihn aber immer an seinen Bocksfüssen erkannt. Er habe versprochen, ihnen in ihren Bedrängnissen beizustehen, ihnen auch Geld gegeben (das sich aber meistens in Scherben oder Dung verwandelt) und sie mit glatten Worten zu einem Bündnisse mit ihm verführt. Sie hätten sich ihm ganz hingegeben, Gott gelästert und ihm abgesagt, dem Teufel gedient und ihm versprochen, Menschen und Tieren möglichst Schaden zuzufügen. Sie haben Zusammenkünfte mit dem Teufel und anderen Hexen und Zauberern bei Nacht auf benachbarten Bergen oder in Schlössern, auf Heiden, im Rathaus und im Ratskeller gefeiert, dort geschmaust (in der Regel ohne Salz und Brot), getanzt und allerlei Unfug getrieben; zu diesen Festen seien sie auf Ofengabeln oder Besenstielen oder auf einem schwarzen Bocke oder auf Pferden durch die Luft geritten mit Hilfe einer Hexensalbe, mit der sie sich oder die Gabel bestrichen. Der Teufel habe ihnen auch gelehrt, Menschen und Vieh durch Berührung Krankheiten anzuhängen, Gewitter und Wind zu machen und ihnen ein Pulver gegeben, mit dem sie fremde Felder verderben könnten.

Den Umstand, dass erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts die Hexenprozesse in Gang kamen, während doch der dem Hexenwesen zu Grunde liegende Aberglaube uralt ist und nie aufgehört hatte, erklärt Wächter vornehmlich daraus, dass in dieser Zeit eine wesentliche Änderung im prozessualischen Verfahren und Beweissystem eintrat. Damals fingen[409] die Gerichte an, zum Teil auf kaiserliche Privilegien gestützt und nach dem Vorgange der geistlichen Gerichte, das alte, rein formelle, auf dem Eid und den Eideshelfern beruhende Beweissystem zu verlassen, alles vom Geständnisse der Angeschuldigten abhängig zu machen und dieses auf alle Weise herbeizuführen. Als Mittel hierzu wurde, wieder nach dem Vorgänge der geistlichen Gerichte und der italienischen Praxis und Doktrin, von der deutschen Wissenschaft und Praxis zur Folter gegriffen. Das Beweisverfahren im Kriminalprozesse; war nun lediglich auf Zeugen und auf Geständnis des Angeschuldigten gebaut und das Mittel, das letztere herbeizuführen, war die Folter. Die Wirkung der Folter wurde dadurch verstärkt, dass man bei den Hexenprozessen von den bestehenden Grundsätzen ausdrücklich abstrahierte, nach welchen der Angeschuldigte freigesprochen werden sollte, wenn er die einmal angewandte Folter überstand und nicht nachher neue selbständige schwere Verdachtsgründe an den Tag kamen; dem entgegen erfand man die Gattung der delicta excepta, bei welchen der Richter die beschränkenden Vorschriften der Gesetze übertreten dürfe und unter welchen namentlich die der Hexerei Angeschuldigten kamen. Die Schmerzen, welche die Folter hervorrief, waren aber so entsetzlich, dass der Gefolterte alles aussagte und auf sich nahm, was der Richter nur wünschte. Man begann die Folter oder die peinliche Frage meist mit dem Daumenstock; half dieser nicht, so nahm man die Beinschrauben oder den spanischen Stiefel; der nächste Grad war der Zug, auch Expansion oder Elevation genannt; endlich nahm man brennenden Schwefel oder brennendes Pech zu Hilfe, das man auf den nackten Körper träufelte, oder man hielt den Angeschuldigten brennende Lichter unter die Arme oder unter die Fusssohlen. Als häufiger Verdachtsgrund galt: im Gerüche der Hexerei stehen, wozu es oft bloss äusserlicher Leibesgebrechen bedurfte; weitere Indizien waren Flucht, anderen beigebrachter Schaden, auch wenn bloss ein Anwünschen des Bösen, oder eine Berührung vorherging, wenn die Person anderen nicht offen in die Augen sehen kann, wenn sie lange in den Tag hinein schläft, mitternachts vom Hause abwesend ist, Wunden oder Striemen am Leibe hat, wovon man die Ursache nicht kennt, wenn jemand aus freien Stücken Hexen verteidigt und behauptet, was man von ihnen sage, sei Thorheit. Das gefährlichste Indicium war aber die Angabe von Genossinen von seiten gefolterter Hexen.

Unter diejenigen, welche gegen den Hexenglauben und die Prozesse auftraten, zählen namentlich der Jesuit und Dichter Friedrich von Spee, dessen Cautio criminalis im Jahre 1631 erschien, dann der reformierte Prediger zu Amsterdam Balth. Bekker und Christian Thomasius durch seine »Lehrsätze von dem Laster der Zauberei«. Die Gesetzgebung hat den Hexenprozess zuerst in Preussen, dann in Österreich unter Maria Theresia unterdrückt; zu Glarus wurde noch 1782 eine Hexe verbrannt.

Weinhold, Deutsche Frauen; Wuttke, Aberglauben; Soldau, Hexenprozesse, neu bearbeitet von Heppe, 2 Bde. 1880; Grimm, Mythol. Kap. 34, und Wächter in den Beiträgen zur Geschichte des deutschen Strafrechts.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 407-410.
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