Furnieren

[212] Furnieren, Aufleimen der Furniere auf das mittels eines Zahnhobels gerauhte Blindholz (s. Nutzhölzer) unter sorgfältiger Auswahl der Furniere und Rücksichtnahme darauf, daß die einander zugekehrten Schnittseiten zweier im Holzstamm nebeneinander gelegenen Furniere nahezu gleiche Zeichnungen haben und daher, nebeneinander gelegt, symmetrisch wirken.

Hierdurch lassen sich z.B. durch Zusammenlegen von vier, sechs u.s.w. Blättern auf Tischen u.s.w. vier, sechs u.s.w. zueinander symmetrische Felder bilden. Schneidet man die Furniere als gleichschenklige Dreiecke aus, so geben sie, mit der Basis zusammengelegt, Sterne, mit den Spitzen zusammengelegt, Polygone (auf Spitze furniert). Ost wechseln hierbei Furniere von dunkeln Hölzern (Nußbaum, Ebenholz) mit solchen von hellen Hölzern (Esche, Ahorn) ab, auch in der Weise, daß mit der Laubsäge gemachte gleiche Ausschnitte aus verschiedenen Hölzern beim Furnieren miteinander vertauscht werden. Dieses Verfahren bildet den Uebergang zu den eingelegten Arbeiten und dem sogenannten Holzmosaik. Die Arbeit des Furnierens besteht darin, daß man das Blindholz mit sehr heißem, nicht zu dickflüssigem Leim bestreicht, mit dem zugeschnittenen Furnier bedeckt und letzteres so anpreßt, daß keine Luftblasen zurückbleiben. Zum Anpressen dienen Schraubzwingen und Pressen mit Zulagen, d.h. Brettern oder Stäben von der Gestalt der zu furnierenden Flächen, die auf die Furniere und unter die Schraubzwingen oder Pressen gelegt werden. Nach D.R.P. Nr. 127876 wird folgendermaßen beim Furnieren auf Blindholz verfahren: Das Furnierblatt sowohl als auch das Blindholz werden mit schwachem Leim bestrichen; ist der Leim vollständig getrocknet, so werden die Teile zusammengelegt. Sodann wird das Werkstück ungefähr eine Minute in einen Dämpfkasten gestellt und der Leim durch Dampf aufgeweicht. Dadurch erhalten die betreffenden Hölzer die Eigenschaft, daß sie, zusammen durch die unter Federdruck stehenden Walzen eines Preßwerkes hindurchgeführt, sich unzertrennbar fest zusammenpressen lassen. Bei runden und geschweiften Säulen gebraucht man zuweilen zum Anpressen sehr straff gespannte Gurte, die um die Arbeitsstücke gewickelt werden, indem man diese auf einem Gestell (Furniermaschine) dreht. Um die Furniere biegsam zu machen, werden sie erwärmt. Auf schmalen Flächen erfolgt das Anpressen mit einem angewärmten Hammer (Furnierhammer), den man unter Druck über das Furnier[212] hin und her reibt. Um beim Umbiegen der Furniere um Kanten ein Abbrechen derselben zu verhindern, werden die Furniere auf der Außenfläche mit Papier beklebt und an der Innenfläche längs der Biegkante mit einer sogenannten Kippsäge mit einer dreieckigen Furche versehen, die so wenig Holz stehen läßt, daß das Umlegen ohne Absplittern stattfinden kann und keine sichtbare Fuge zurückläßt. Ein Verfahren (D.R.P. Nr. 118522), um Rundstäbe aus Holz oder dergl., besonders solche von sehr geringem Durchmesser, wie z.B. Billardstäbe, zu furnieren, besteht darin, daß ein oder mehrere Papier-, Gewebe- oder dergl. Bandstreifen mit dem Rand an den Stab angeleimt werden. Auf diesen Streifen wird dann das außen angefeuchtete und innen mit Klebstoff versehene Furnier gelegt und samt dem Bandstreifen gleichzeitig in seiner ganzen Länge um den Rundstab gewickelt. Der Furnierstreifen hat eine solche Länge und Breite, daß er gerade für einmalige Umwicklung reicht. Ist er zu schmal, so wird in den fehlenden Zwischenraum nachträglich ein besonderes Furnierstück als Ergänzung eingesetzt. Der Papierstreifen dagegen ist bedeutend länger als das Furnier, so daß er mehrere Male um den Rundstab gewickelt werden kann und dadurch ungemein fest an den Stab angedrückt wird. Gleichzeitig nimmt der Papierstreifen von dem überschüssigen, durch die Wicklung am Ende des Furniers herausgepreßten Klebstoff auf und wird dadurch, selbsttätig das Furnier festhaltend, an den Stab angeklebt. Nach vollständigem Trocknen des Klebstoffes wird der über das Furnier vorstehende Papierstreifen entfernt und nötigenfalls das zur vollständigen Umwicklung des Stabes noch fehlende Furnierstück nachträglich eingeleimt.

Dalchow.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 212-213.
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