Bödiker

[131] Bödiker, Tonio, der erste Präsident des Reichsversicherungsamtes, geb. 5. Juni 1843 zu Haselünne in [131] Hannover, studierte in Heidelberg, Berlin und Göttingen, war hierauf im hannöverschen Justizdienst beschäftigt, wurde 1869 Regierungsassessor in Hannover, verwaltete dann die Landratsämter in Schlochau und Lötzen, war hierauf Hilfsarbeiter bei der Regierung in Stettin und 1871–73 im Ministerium des Innern in Berlin. Hierauf Landrat des Kreises Gladbach, wurde er 1881 vortragender Rat im Reichsamte des Innern, in welcher Eigenschaft er die Gesetze über Arbeiterversicherung im Reichstag zu vertreten hatte. 1884 wurde ihm die Oberleitung der zu schaffenden Organisationen übertragen und B. zum Präsidenten des Reichsversicherungsamtes ernannt. Seine großen Verdienste wurden unter anderm dadurch anerkannt, daß ihn die philosophische Fakultät zu Leipzig, die juristische zu Breslau und die medizinische zu Göttingen zum Ehrendoktor ernannten. Im Juni 1897 schied er wegen Meinungsverschiedenheit mit dem Staatssekretär v. Bötticher aus dem Reichsdienst und trat als Generaldirektor in die Firma Siemens u. Halske in Berlin ein; seit 1903 gehört er dem Aufsichtsrat derselben an. Er schrieb: »Die Zulässigkeit des Rechtswegs und die Kompetenzkonflikte in der Provinz Hannover« (Berl. 1870); »Die Kommunalbesteuerung (local taxation) in England und Wales« (das. 1873); »Die Unfallgesetzgebung der europäischen Staaten« (Leipz. 1884); »Die gesetzliche Regelung des Feingehalts der Gold- und Silberwaren« (das. 1886); »Die Gewerbe- und Versicherungsgesetzgebung des Deutschen Reiches« (2. Aufl., Berl. 1887; Nachtrag 1889); »Die Arbeiterversicherung in den europäischen Staaten« (Leipz. 1895).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 131-132.
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