Boncompagni

[198] Boncompagni (spr. -pannji), 1) Carlo, Graf von Lamporo, ital. Staatsmann, geb. 25. Juli 1804 zu Saluggia in Piemont, gest. 14. Dez. 1880, studierte die Rechte und trat 1826 in die richterliche Laufbahn ein. Verfasser des königlichen Patents vom 1. Aug. 1845 über die Organisation der Volksschulen, ward er 1848 zum Unterrichtsminister ernannt, machte durch das Schulgesetz vom 4. Okt. 1848 die Schulen von den Gemeinden unabhängig, setzte die Nationalkollegien an die Stelle der Jesuitenkollegien und legte die Oberaufsicht über das Unterrichtswesen in die Hand der Staatsbehörde, trat aber schon im Dezember 1848 zurück. Vom Mai bis November 1852 war B. im zweiten Ministerium Azeglio Unterrichts- und Justizminister und setzte in der Kammer ein Gesetz über die Einführung der Zivilehe durch, das aber vom Senat verworfen wurde. Von 1853–56 Präsident der Deputiertenkammer, wurde er im Januar 1857 zum Gesandten in Florenz ernannt, suchte den Großherzog zu liberalen Reformen zu bewegen und ward 1859 Kommissar bei der dortigen provisorischen Regierung. Nach dem Frieden von Villafranca abberufen, kehrte er 1860 unter der Regentschaft des Prinzen [198] Carignan dahin zurück und blieb in Toskana bis zur Vereinigung des Großherzogtums mit Italien. 1874 wurde er zum Senator und wenige Monate vor seinem Tode zum Grafen von Lamporo ernannt. Er schrieb unter anderm: »Introduzione alla scienza del diritto« (1848); »L'unità d'Italia e l'elezioni« (1861); »Il ministero Rattazzi ed il parlamento« (1862); »La Chiesa e lo Stato in Italia« (Flor. 1866); »Corso di diritto costituzionale« (1867); »L'antico dispotismo orientale e la liberta della Grecia« (1878).

2) Baldassare, s. Buoncompagni.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 198-199.
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