Ernestinischer Hausorden

[62] Ernestinischer Hausorden, gemeinschaftlicher Orden der herzoglich sächsischen Häuser von der Ernestinisch-gothaischen Linie, gestiftet 25. Dez. 1833 von den Herzögen von Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, Sachsen-Koburg-Gotha und Sachsen-Altenburg zur Erinnerung an den Gründer ihres Hauses, Herzog Ernst den Frommen von Sachsen-Gotha. Er besteht aus Großkreuzen mit Erbadel, Komturen erster und zweiter Klasse und Rittern erster und zweiter Klasse; ein silbernes Verdienstkreuz und eine goldene und silberne Verdienstmedaille sind ihm affiliiert. Insignien: ein weiß emailliertes, achtspitziges Kreuz mit goldener Einfassung, goldenen Kugeln und zwischen den Spitzen goldenen Löwen; in dem Mittelschild das Bild Ernsts des Frommen in Gold mit der Umschrift: »Fideliter et constanter« (»Treu und beharrlich«), umgeben von einem Eichenkranz (bei Militärpersonen, die diesen Orden im Feld erhalten, außer den zwei zwischen den Balken des Kreuzes durchs Kreuz gelegten Schwertern, von einem Lorbeerkranz); über dem Kreuz schwebt eine goldene Krone. Die Großkreuze tragen den Orden an einem breiten, dunkelroten, grün eingefaßten, gewässerten Band über die linke Schulter oder, wenn ausdrücklich verliehen, an einer Kette und zugleich einen achtspitzigen wechselweise goldenen und silbernen Stern, belegt mit dem Ordenskreuz; die Komture erster Klasse tragen einen vierstrahligen Stern auf der Brust, während die Komture zweiter Klasse ihn bloß um den Hals und die Ritter nur das Kreuz, aber kleiner, im Knopfloch tragen. Die silbernen Verdienstkreuze zeigen auf dem Avers das Brustbild Ernsts des Frommen, auf dem Revers das Wappen mit der Devise. Die goldenen und silbernen Medaillen mit dem Brustbild des jedesmaligen Verleihers werden an demselben Bande getragen. S. Tafel »Orden I«, Fig. 2.[62]

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 62-63.
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