Ernestinischer Hausorden

[860] Ernestinischer Hausorden, Orden von den Herzögen von Sachsen Ernestinisch-Gothaischer Linie, nämlich von den Herzögen von Altenburg, Koburg-Gotha u. Meiningen, auf den Grund des schon von Herzog Friedrich I. von Sachsen-Gotha u. Altenburg 1690 gestifteten, aber bald wieder erloschenen Ordens der deutschen Redlichkeit, am 26. Decbr. 1833 als Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden mit der Bestimmung erneuert, daß derselbe nicht allein eine Ehrenauszeichnung der fürstlichen Glieder des herzoglich sächsischen Gesammthauses, sondern auch eine Auszeichnung u. Belohnung für solche Staatsdiener u. Unterthanen sein solle, die mit deutscher Redlichkeit, durch ausgezeichnete Thaten, besondere Treue u. aufopfernde Ergebenheit u. Anhänglichkeit an Fürst u. Vaterland, sowie durch einsichtsvolle Dienstleistung sich vorzügliche Ansprüche auf die Dankbarkeit des Staates erworben haben. Der Orden ist den drei herzoglichen Linien des Sachsen Ernestinischen Hauses gemeinschaftlich, u. die Verleihung findet auf den Vorschlag des einen der herzoglichen Höfe nur im gemeinsamen Einverständnisse Statt. Für jeden Hof ist eine durch die Ordensstatuten bestimmte Zahl von Decorationen festgesetzt, welche bei der Verleihung an Inländer nicht überschritten werden darf. Der Orden besteht aus vier Klassen: Großkreuzen, Comthuren erster u. zweiter Klasse u. Rittern. Außer diesen vier Klassen besteht noch das zu dem Orden gehörige Verdienstkreuz u. die demselben affiliirte silberne Verdienstmedaille. Das Ordenszeichen besteht in einem achtspitzigen, unter einer goldenen Krone angebrachten, weiß emaillirten Kreuze mit goldener Einfassung u. goldenen Kugeln an den acht Spitzen, zwischen welchen goldene Löwen sich befinden. Auf der Vorderseite des Kreuzes liegt ein rundes goldenes Schild mit dem Brustbild Ernsts des Frommen in Gold, umgeben von einem blau emaillirten Ring mit der Legende: Fideliter et constanter (treu u. beständig). Dieser Ring ist von einem grünen mit goldenen Bändern umwundenen Eichenkranz umgeben, der bei den an Ausländer zu verleihenden Ordenskreuzen wegfällt. Auf der Rückseite des Kreuzes liegt das sächsische Hauswappen des Rautenkranzes, von einem blau emaillirten Ringe umgeben, in welchem[860] der Stiftungstag des Ordens in goldenen Buchstaben steht. Diesen Ring umgibt gleichfalls ein grüner, mit goldenen Bändern durchschlungener Eichenkranz. Das Ordenskreuz wird an einem gewässerten rothen Bande mit grüner Einfassung von den Großkreuzen über die linke Schulter, von den Commandeurs um den Hals u. von den Rittern im Knopfloch getragen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 860-861.
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