Sachsen-Altenburg

[388] Sachsen-Altenburg (hierzu Karte »Sächsische Herzogtümer«), zum Deutschen Reiche gehöriges Herzogtum, zwischen 50°43´-51° 7 nördl. Br. und 11°17´-12°44´ östl. L. gelegen, besteht aus zwei durch reußische Lande getrennten Gebietsteilen, dem Ostkreis (ehemals Altenburgischen Kreis) und dem Westkreis (ehemals Saal-Eisenbergischen Kreis). Der Ost kreis, die Amtsgerichtsbezirke Altenburg, Meuselwitz, Schmölln und Ronneburg umfassend, wird vom Königreich Sachsen, der preußischen Provinz Sachsen und Reuß-Gera umschlossen, der Westkreis, die Amtsgerichtsbezirke Eisenberg, Roda und Kahla begreifend, von Schwarzburg-Rudolstadt, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar, Reuß-Gera und der preußischen Provinz Sachsen. Der Ostkreis hat einen sanft gewellten Boden und gehört dem vogtländischen Bergland an; der Westkreis dagegen ist gebirgig und liegt teils im osterländischen Plateauland, teils auf der thüringischen Hochfläche. Jener gehört zu den fruchtbarsten Landstrichen Deutschlands; dieser hat weniger ergiebigen Boden, aber ausgedehnte Waldungen und erreicht nördlich von Hohendorf bei Eisenberg eine Höhe von 333 m. Der Ostkreis wird von Süden nach N. von der Pleiße durchflossen, welche die Sprotta und die Wihra aufnimmt. Im Westkreis ist die Saale der Hauptfluß, der die Orla und Roda aufnimmt. Eine Mineralquelle mit Badeanstalt hat Ronneburg.

Areal und Bevölkerung betrugen 1905:

Tabelle

Die Volksdichtigkeit beträgt 156 auf 1 qkm. Die Bewohner sind Obersachsen, daneben im Ostkreis ca. 20,000 germanisierte Wenden, die sich durch eigne Tracht (jetzt nur noch bei ältern Leuten, s. Tafel »Volkstrachten I«, Fig. 20) und Sitte, aber auch durch musterhaften Betrieb der Landwirtschaft auszeichnen (vgl. Hempel, Sitten und Gebräuche, Trachten etc. der Altenburger Bauern, Altenb. 1839). Dem Religionsbekenntnis nach waren 1905: 200,511 Evangelische, 5449 Katholiken, 393 andre Christen und 131 Juden. Für die geistige Bildung ist vortrefflich gesorgt. Außer der mit den übrigen sachsenernestinischen Ländern gemeinschaftlich unterhaltenen Landesuniversität in Jena bestehen Gymnasien in Altenburg und Eisenberg, ein Realgymnasium in Altenburg, ein Schullehrerseminar, eine Handelsschule, ein Institut für Erziehung adliger Fräulein (Magdalenenstift), eine höhere Mädchenschule (Karolinenschule), eine Kunst- und Handwerksschule, eine landwirtschaftliche Schule und ein Technikum in Altenburg. eine Baugewerkenschule in Roda, Handelsschulen in Schmölln und Eisenberg, 182 Bürger- und Volksschulen, in den Städten gewerbliche Fortbildungsschulen, das v. Lindenausche Kunstmuseum nebst Zeichen- und Modellierschule in Altenburg und wertvolle Vereinssammlungen.

[Erwerbszweige.] Die Bodenbenutzung des Herzogtums ergab 1905 in Hektaren:

Tabelle

Von den Waldungen waren 6476 Hektar im staatlichen und 10,982 im Besitze des Domänensideikommiß des herzoglichen Hauses Sachsen-Altenburg. Von der landwirtschaftlich benutzten Fläche waren 1905: 12,6 Proz. mit Weizen, 15,7 mit Roggen, 8,8 mit Gerste, 20,4 mit Hafer, 12,6 mit Kartoffeln, 9,9 mit Futterkräutern, 12,9 mit Heu und Grummet, 0,3 mit Ölfrüchten, 0,6 Proz. mit Wicken und Erbsen bestellt. Obstbau wird besonders im Saaltal betrieben, Gemüsebau namentlich im Ostkreis. Den Viehstand anlangend, so zählte man im Herzogtum 1. Dez. 1904: 12,401 Pferde, 67,745 Stück Rindvieh, 7568 Schafe, 77,681 Schweine, 15,594 Ziegen. Die Forsten bestehen zum größten Teil aus Nadelholz. Im Westkreis befindet sich ein weit ausgedehnter Wildpark (Hummelshain). Bergbau wird betrieben auf Braunkohlen, und zwar waren 1905 dabei in 42 Anlagen 3164 Arbeiter beschäftigt; dieser Betrieb gehört durchaus dem Ostkreis an. In zahlreichen Brüchen werden vortreffliche Steine (Sand- und Kalkarten) gebrochen. Was die Industrie betrifft, so gibt es Schamottewarenfabriken, ferner Ziegeleien und Tonröhrenfabriken und vornehmlich im Westkreis Betriebe zur Porzellanfabrikation und -Veredelung in großer[388] Zahl. 1905 waren in der Industrie der Steine und Erden in 133 Anlagen 5466 Arbeiter tätig. In Altenburg bestehen bedeutende Fabriken für Nähmaschinen sowie für Geschirr und Wagenbeschläge. Ausgedehnt ist die Fabrikation von Maschinen und Apparaten. Insgesamt sind in der Metallverarbeitung und Maschinenindustrie 4588 Arbeiter tätig. Die Textilindustrie erstreckt sich auf Wollgarnspinnerei und Kammgarnweberei sowie auf Streichgarnspinnerei; darin finden 3115 Arbeiter (davon 1408 weibliche) Verwendung. Es gibt mehrere Papier- und Pappefabriken und viele Gerbereien. Sehr ausgedehnt ist die Industrie der Holz- und Schnitzstoffe, aus der die Steinnußknopsdreherei der Städte Schmölln und Gößnitz sowie der Musikinstrumentenbau Altenburgs (Harmonikas) und Eisenbergs (Pianofortebau) hervorragen; sie geht in 102 Betrieben mit 3493 Arbeitern vor sich. Brauereien sind etwa 50 vorhanden, darunter die Altenburger Aktienbrauerei zu Kauerndorf bei Altenburg. In der Tabakfabrikation, die fast ganz in den Ostkreis fällt und zwar besonders in und um Altenburg zu Hause ist, sind ca. 1400 Personen beschäftigt. Der Westkreis weist in Eisenberg noch eine bedeutende Wurstwarenfabrikation auf. In Altenburg bestehen ferner ansehnliche Hut- und Filzwarenfabriken; auch ist die Handschuhfabrikation dort zu Hause. Die Schuhwarenfabrikation wird in Lucka, Schmölln und Eisenberg betrieben. In Rositz befindet sich außerdem noch eine der bedeutendsten deutschen Zuckerraffinerien (Melasseentzuckerung und Rohzuckerraffination). Buch- und Steindruckereien gibt es über 20 (darunter die Pierersche Hofbuchdruckerei). Der Handel ist nicht unbedeutend, besonders der Großhandel von Belang. Der wichtigste Handelsplatz ist Altenburg. Das Herzogtum gehört zum Thüringischen Zoll- und Handelsverein. Von Eisenbahnen (1906: ca. 185 km) wird das Land im Ostkreis von der königlich sächsischen Staatseisenbahn durch schnitten. Der Westkreis wird durchzogen von der Saaleisenbahn, von der Linie Weimar-Gera und der Jena-Krossener Bahn. In Allenburg besteht eine herzogliche Landesbank; sonst sind im Herzogtum 19 Sparkassen und eine Sparbank vorhanden, bei denen das Gesamtguthaben der Einleger 1904: 52,358,436 Mk. betrug. Auch Vorschuß- und Kreditvereine vestehen an mehreren Orten.

[Verfassung und Verwaltung.] Die Verfassung des Landes ist konstitutionell-monarchisch und beruht auf dem Grundgesetz vom 29. April 1831. Der gegenwärtige Herzog Ernst, geb. 16. Sept. 1826, regiert seit 3. Aug. 1853. Die Land stände sind nach dem Gesetz vom 31. Mai 1870 neu organisiert und setzen sich aus 30 Abgeordneten zusammen, die sämtlich aus direkter Wahl hervorgehen, und zwar werden gewählt 9 Abgeordnete von der Stadtbevölkerung, 12 von den Bewohnern des platten Landes, 9 von den Höchstbesteuerten. Wähler ist jeder selbständige männliche Staatsbürger, der das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat und eine direkte Steuer an den Staat entrichtet. Die passive Wählbarkeit ist an die Bedingung geknüpft, daß der zu Wählende mindestens drei Jahre lang dem Staatsverband des Herzogtums angehört habe. Die Abgeordneten werden auf drei Jahre gewählt. Die oberste Behörde für die Staatsverwaltung ist das Ministerium, das nach dem Gesetz vom 14. März 1866 in vier Abteilungen zerfällt: 1) für das herzogliche Haus, Auswärtiges, Kultus und Militärwesen, 2) Justiz, 3) Inneres, 4) Finanzen. Die evangelische Landeskirche besteht aus 103 Parochien, die unter 8 Ephoralämtern stehen. Oberste Behörde ist die Abteilung des Kultus. Unter dem Ministerium des Innern stehen als untere Verwaltungsbehörden der Stadtkreis Altenburg und 3 Landratsämter (Altenburg, Ronneburg, Roda) und 10 Stadträte, unter den Landratsämtern wiederum 47 Amtsvorsteher. Die Stadtgemeinden haben eigne Polizeiverwaltung und sind den Landratsämtern nur in einzelnen Beziehungen unterstellt. Was das Justizwesen anlangt, so partizipiert das Herzogtum an dem gemeinschaftlichen thüringischen Oberlandesgericht zu Jena (dritte Instanz); Gericht zweiter Instanz ist das Landgericht zu Altenburg, Gerichte erster Instanz sind die sieben Amtsgerichte (s. Textbeilage zum Artikel »Gerichtsverfassung«). Der Finanzetat ist nach dem Voranschlag für 1905–07 mit jährlich 4,226,143 Mk. Einnahme und Ausgabe festgestellt worden. Der Vermögensbestand bei der Staatsverwaltung des Herzogtums ergab 1. Juli 1906: 4,729,883 Mk. Aktiva, 887,450 Mk. Passiva. Die definitive Regulierung der Rechtsverhältnisse an dem bedeutenden Domänenvermögen (man schätzt es auf 24 Mill. Mk.) erfolgte durch Gesetz vom 29. April 1874, nach dem es zu zwei Drittteilen dem herzoglichen Haus, zu einem Dritteil dem Land zu ausschließlichem Eigentum überwiesen ward. Der Anteil des herzoglichen Hauses ist dadurch volles Privateigentum desselben geworden und hat unter dem Namen »Domänenfideikommiß des herzoglichen Hauses S.« die Eigenschaft eines Haus- und Familienfideikommisses Damit ist das Recht des regierenden Herzogs auf den Bezug einer Zivilliste (Domanialrente) erloschen. Das Militärkontingent des Herzogtums bildet das 8. thüringische Infanterieregiment Nr. 153, das der 8. Division des 4. preußischen Armeekorps (Magdeburg) angehört. Garnison des Regiments ist Altenburg.

Mittleres Staatswappen von Sachsen-Altenburg.
Mittleres Staatswappen von Sachsen-Altenburg.

Im deutschen Bundesrat führt das Herzogtum ein Stimme und entsendet auch einen Abgeordneten zum deutschen Reichstag. Das kleine Landeswappen ist das allgemeine sächsische (von Schwarz und Gold zehnfach quergestreift mit darübergelegtem grünen Rautenkranz), bedeckt mit einer Königskrone; der Schild des mittlern Landeswappens (s. obige Abbildung) enthält 5 Felder: das kleinere Landeswappen, umgeben von den Wappen des Burggrafentums Altenburg, der Herrschaft Eisenberg, der Grafschaft Orlamünde und der Herrschaft Pleißen; das große enthält 21 Felder: nächst den Feldern des mittlern Landeswappens noch die des sächsischen Gesamthauses. Die Landesfarben sind Weiß und Grün. Als Auszeichnung verleiht der Herzog den Ernestinischen Hausorden (s. d.) und eine demselben affiliierte Verdienstmedaille in Gold und in Silber, ferner eine Rettungsmedaille und eine Ehrenauszeichnung (silbernes Kreuz) für Arbeiter etc. Hauptresidenz ist Altenburg, das zweite Residenzschloß befindet sich in Eisenberg; andre herzogliche Schlösser sind in Hummelshain (bei Kahla) und Fröhliche Wiederkunft.

[Geschichte.] Altenburg war im Mittelalter der Hauptort des Pleißnerlandes (s. d.), das dem Reiche gehörte und durch Reichsburggrafen verwaltet wurde; zuerst als solcher bezeugt ist der zwischen 1140 und[389] 1173 in Urkunden vorkommende Heinrich von Altenburg. 1246 verpfändete Kaiser Friedrich II. das Land Pleißen dem Markgrafen Heinrich dem Erlauchten von Meißen als Mitgift seiner Tochter Margarete, die er Heinrichs Sohn, Albrecht dem Entarteten, verlobte. Zwar löste König Rudolf I. 1290 das Pfand wieder ein, aber 1298–1304 war es im Pfandbesitz des Königs Wenzel von Böhmen. Nach dem Treffen bei Lucka (s. d., 1307) bemächtigte sich Landgraf Friedrich der Freidige des Landes, das 1329, nach dem Erlöschen des Mannesstammes der altenburgischen Burggrafen, von Kaiser Ludwig als Pfand an seinen Eidam, Friedrich den Ernsthaften von Meißen, kam und in dessen und seiner Nachfolger Händen blieb. 1485 fiel Altenburg an die Albertinische Linie, 1554 aber an die Ernestinische. Als 1572 Johann Wilhelm mit den Söhnen Johann Friedrichs des Mittlern die Ernestinischen Lande teilte, kam Altenburg mit Weimar, Saalfeld u.a. an Johann Wilhelm und nach dessen Tode 1573 an seine Söhne Friedrich Wilhelm und Johann, die gemeinschaftlich regierten. Nach Friedrich Wilhelms Tode (1602) teilte Johann 1603 mit dessen vier Söhnen, so daß diese die Ämter Altenburg, Ronneburg, Eisenberg, Dornburg, Kamburg, Orlamünde, Bürgel, Roda, Leuchtenburg, Zelle, Roßla und die Hälfte von Allstedt erhielten: so entstand die ältere Altenburgische Linie. Die vier Brüder standen zuerst unter Vormundschaft ihres Oheims Johann, dann der des Kurfürsten von Sachsen, bis 1618 Johann Philipp als der älteste in seinem und seiner Brüder Namen die Regierung antrat. 1639 folgte ihm, da seine Brüder Friedrich 1625 und Johann Wilhelm 1632 gestorben waren, der jüngste Bruder, Friedrich Wilhelm II. (1639–69), als alleiniger Herr der Altenburger Lande, die 1640 durch einen Teil der Koburger Erbschaft (Koburg, Rodach, Schalkau, Römhild, Hildburghausen, Neustadt, Sonneberg, Pößneck und halb Allstedt) und 1660 durch mehrere Ämter der Grafschaft Henneberg (Meiningen, Themar und Maßfeld) vermehrt wurden. Mit Friedrich Wilhelms II. Sohn Friedrich Wilhelm III., der, unter Vormundschaft des Kurfürsten von Sachsen stehend, vierzehnjährig starb, erlosch 1672 die ältere Altenburgische Linie. Ihre Besitzungen fielen an die Nach kommen Johanns von Weimar, die sich 1605 in die Linien Weimar und Gotha geteilt hatten (s. Sachsen [Ernestinische Linie], S. 369). Weimar erhielt Dornburg, Allstedt, Roßla und Bürgel, die es noch jetzt besitzt. Der übrige, größere Teil (drei Viertel) kam an Gotha und wurde bei der Teilung unter die Söhne Ernsts des Frommen 1680 und 1681 teils Gotha zugeteilt (Altenburg, Leuchtenburg und Orlamünde), teils den neuen Herzogtümern Meiningen, Koburg, Römhild, Hildburghausen, Eisenberg und Saalfeld. Als Eisenberg 1707 ausstarb, fielen seine Lande (Kamburg, Eisenberg, Ronneburg und Roda) wieder an Gotha und bildeten mit diesem das Herzogtum Gotha-Altenburg. Als das hier regierende Herzogshaus 1825 erlosch, erhielt bei dem Erbteilungsvertrag vom 12. Nov. 1826 der Herzog Friedrich von Hildburghausen, der auf sein bisheriges Land verzichtete, das ganze Fürstentum Altenburg mit Ausnahme von Kamburg und einigen Dörfern. Er begründete die neue Linie Sachsen-Altenburg.

Herzog Friedrich (1826–34) gab dem unter der gothaischen Regierung vernachlässigten Lande 1831 eine ständische Verfassung, und der Landtag beschloß eine neue Städteordnung, Trennung der Justiz von der Verwaltung, Besteuerung der Rittergüter u.a. Unter Herzog Joseph (s. Joseph 8,1834–48) kam es 1848 auch in S. zu einer lebhaften demokratischen Bewegung. Ein neues Wahlgesetz (10. April) führte allgemeine, direkte Wahlen ein; das Militär wurde auf die Verfassung vereidigt, die Zensur aufgehoben. Als der Herzog zögerte, den neuen Landtag einzuberufen, und die Führer der demokratischen Partei verhaftet wurden (18 Juni), drohte der offene Aufruhr, aber der Herzog, der sich erst zu seinem Schutze sächsische Truppen kommen ließ, schloß bald einen förmlichen Frieden mit dem Volk und ernannte ein Vorstandsmitglied des republikanischen Vaterlandsvereins, Cruciger, zum Minister. Der am 22. Juni eröffnete Landtag bewilligte 15,000 Tlr. zur Beschäftigung brotloser Arbeiter, beschloß die Ausgabe von 1/2 Mill. Kassenscheinen, räumte dem Herzog lediglich ein beschränktes Veto ein und hob die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Auf Verfügung der deutschen Zentralgewalt rückten aber im Oktober sächsische, hannoversche und preußische Truppen ein, unter deren Schutz die Regierung sich zum Widerstand aufraffte. Herzog Joseph dankte 30. Nov. zugunsten seines Bruders Georg (s. Georg 22,1848–53) ab; die Bürgerwehr wurde aufgelöst und Cruciger entlassen, 1850 aber ein neues Wahlgesetz nach dem Dreiklassensystem eingeführt. Auf Herzog Georg folgte 3. Aug. 1853 Herzog Ernst (s. Ernst 15), unter dem Minister v. Larisch in der Beseitigung der Märzerrungenschaften fortfuhr. Das Domanialvermögen wurde Eigentum des herzoglichen Hauses, aus dessen Erträgen der Herzog eine Zivilliste erhielt, die landständische Initiative und die Geschwornengerichte beseitigt, das Wahlgesetz von 1850 aufgehoben und zwar durch herzogliche Verordnung vom 12. März 1855, die ein nach dem Wahlgesetz von 1831 gewählter Landtag nachträglich billigte. Darauf wurde 1857 ein neues Wahlgesetz vereinbart. Für die Einführung der Grundsteuer und die Aufhebung des Jagdrechts wurden Entschädigungen bewilligt. Nachdem S. 1862 mit Preußen eine Militärkonvention abgeschlossen hatte, stimmte es 14. Juni 1866 beim Bundestag gegen den österreichischen Antrag, ließ sein Kontingent auf Preußens Seite am Feldzuge teilnehmen und schloß, nachdem es Glied des Norddeutschen Bundes geworden, 1867 eine neue Militärkonvention mit Preußen, wonach sein Kontingent ein dem 4. Armeekorps zugeteiltes Bataillon des 96. Infanterieregiments bildet und mit diesem 1870/71 in Frankreich kämpfte. Das Domanialvermögen wurde 1868 völlig vom Staatsvermögen getrennt und 1873 als Domänenfideikommiß für volles Privateigentum des herzoglichen Hauses erklärt, womit die Zivilliste aufhörte; die Finanzen gestalteten sich so günstig, daß 1881 die Steuern erheblich vermindert werden konnten; von 1890–95 wurde ein Gesamtüberschuß von rund 2 Mill. Mk. erzielt, dann aber verschlechterten sich die Finanzen, bis 1902 neue Steuergesetze Geltung erhielten. Das Wahlgesetz von 1857 wurde 1869 wieder durch das von 1850 ersetzt; unter den 30 Abgeordneten befanden sich seit 1906 drei Sozialdemokraten. Leitender Staatsminister ist seit 1903 v. Borries. Vgl. Frommelt, Sachsen-altenburgische Landeskunde (Leipz. 1838–41, 2 Bde.); Amende, Landeskunde (Altenb. 1902); E. v. Braun, Geschichte der Burggrafen von Altenburg (das. 1868); L. v. Braun, Erinnerungsblätter aus der Geschichte Altenburgs 1525 bis 1826 (das. 1876); Sonnenkalb, Staatsrecht des Herzogtums S. (in Marquardsens[390] »Handbuch des öffentlichen Rechts«, Bd. 3, Freiburg 1884); Mälzer, Die Landwirtschaft im Herzogtum Altenburg (Stuttg. 1907); Albrecht, Das Domänenwesen im Herzogtum S. (Jena 1905); Brandt, Der Bauer und die bäuerlichen Lasten im Herzogtum S. vom 17. bis zum 19. Jahrhundert (Gotha 1906); J. und E. Löbe, Geschichte der Kirchen und Schulen des Herzogtums S. (Alten b. 1884–91, 3 Bde.); die betreffenden Teile in Lehfeldts »Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens« (Jena 1888 ff.); »Mitteilungen der Geschichts- und Altertumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes« (Altenb. 1891 ff.); E. Löbe, Altenburgica (Literatur, das. 1878).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 388-391.
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