Wildpark

[630] Wildpark, fest eingefriedigte Waldteile, in denen Wild verschiedener Art zum Zwecke der Jagdausübung gehalten und gezogen wird. Bedingungen für Anlage eines Wildparks sind genügende Größe, Vorhandensein reichlicher Äsung, von Wasser und Dickungen und geeigneter Umfriedigung. Die Größe richtet sich nach der Wildart. Die geringsten Ansprüche macht hiervon das Schwarzwild, das selbst auf kleiner Fläche als Jagdtier gehalten werden kann. Dam- und Rehwild fordern größern Raum, Rotwild sollte man in Gehegen unter 2000 Hektar nicht halten, es geht sehr leicht an Körper und Geweih zurück. Die Äsung muß gut, mannigfaltig und zu jeder Jahreszeit vorhanden sein, doch läßt sich der natürliche Mangel durch Anlage von Wildäckern und Wiesen und durch Fütterung ausgleichen. Letztere Maßregel wird auch bei günstigen Äsungsverhältnissen im Winter kaum zu umgehen sein. Wasser und Suhlen (für Rot- und Schwarzwild) müssen vorhanden sein, Salzlecken in genügender Anzahl angelegt werden. Zum Schutze gegen Kälte und Wind sowie während des Setzens und Frischens sind Dickungen in den W. hineinzuziehen oder anzulegen. Die Art und Höhe der Einzäunung richtet sich nach der Wildart und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Hohe Mauern sind der sicherste Schutz gegen Ausbrechen, aber sehr teuer. Meist werden Zäune verschiedener Konstruktion aus Holz oder Draht errichtet, die so hoch und stark sein müssen, daß das Wild sie nicht überfallen oder durchbrechen kann. Für Rot- und Damwild genügt eine Höhe von 2,5 m, für Rehe und Sauen 1,8 m. Der Zaun muß, besonders in seinen untern Teilen, so dicht sein, daß das Wild nicht hindurchkriechen kann. Um ausgewechseltem oder fremdem Wilde die Möglichkeit zu gewähren, in den W. zu gelangen, müssen Einsprünge im Wildgatter angebracht werden. Der forstliche Betrieb ist möglichst dem Zweck anzupassen. Dickungen sind zu erhalten und anzulegen, soweit angängig Holzarten zu wählen, die dem Wilde durch ihre Früchte Nahrung geben (Eiche, Buche), zu Pflanzungen ist nur starkes Material zu verwenden. Weichhölzer und Wildobstbäume müssen geschont werden. Vgl. Graf Mellin, Unterricht, eingefriedigte Wildbahnen oder große Tiergärten anzulegen und zu unterhalten (1800); Gödde, Der W. (Leipz. 1881); R. v. Dombrowski, Der W. (Wien 1885); Schumacher, Das Wildgatter (2. Aufl., Neudamm 1898); E. v. Dombrowski, Wildpflege (das. 1896); Drömer, Wildhege und Wildpflege (das. 1896); Dach, Der Wildpfleger als Landwirt (das. 1905).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 630.
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