Fürstenbund

[222] Fürstenbund hieß die Verbindung deutscher Reichsfürsten, die Friedrich d. Gr. 1785 stiftete, um den auf Änderung der Reichsverfassung abzielenden Plänen Kaiser Josephs II. entgegenzutreten. Der F. sollte nach Friedrichs eignen Worten »kein Trutzbündnis« sein, sondern nur die Rechte und Freiheiten der deutschen Fürsten schützen und die Besitzungen eines jeden sichern. Am 23. Juli 1785 vereinten sich in dieser Absicht Preußen, Sachsen und Hannover; später schlossen sich Braunschweig, Mecklenburg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Zweibrücken, Ansbach, Baden, Anhalt-Dessau und Mainz an. Der F. verlor seine Bedeutung, als Josephs Pläne vereitelt waren und Friedrich II. starb. Der Versuch des Herzogs Karl August von Weimar, ihn zu einer deutschen Union unter Preußens Führung auszubilden, scheiterte an der Interesselosigkeit Friedrich Wilhelms II. Vgl. Dohm, Über den deutschen F. (Berl. 1785); Joh. v. Müller, Darstellung des Fürstenbundes (Leipz. 1787, 2. Aufl. 1789); Adolf Schmidt, Preußens deutsche Politik (3. Bearbeitung, Berl. 1867) und Geschichte der preußisch-deutschen Unionsbestrebungen (das. 1851); v. Ranke, Die deutschen Mächte und der F. (2. Aufl., Leipz. 1876, 2 Bde.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 222.
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