Zweibrücken [1]

[1035] Zweibrücken (Pfalz-Z.), ehemalige reichsunmittelbare Grafschaft (seit 1410 Herzogtum) des oberrheinischen Kreises, im jetzigen bayrischen Regbez. Pfalz, umfaßte 1768 einen Flächenraum von 1982 qkm (36 QM.) mit 60,000 Einw. in vier Oberämtern nebst 495 qkm (9 QM.) mit 36,000 Einw. im Elsässischen und Gutenbergischen. Die Grafen von Z. stammen von Heinrich I., jüngstem Sohn Simons 1., Grafen von Saarbrücken (gest. 1180), ab. Graf Eberhard tauschte 1295 mit dem Herzog von Lothringen die Ämter Saargemünd, Mörsberg und Linden gegen die Grafschaft Bitsch ein; durch die Teilung von 1333 entstanden die Linien Z. und Bitsch, von denen die erstere Z., Bergzabern, Hornbach und Stauf erhielt. Eberhard verkaufte 1378 und 1388 die Grafschaft Stauf an den Grafen von Sponheim, ferner 1385 die Hälfte der Grafschaft Z. an den Pfalzgrafen Ruprecht I. und hinterließ diesem, als 1393 mit ihm sein Geschlecht ausstarb, den Rest von Z. als erledigtes Lehen. Seit 1410 war Z. im Besitz mehrerer pfälzischer Linien (s. Pfalz, S. 684 f.). 1731 erlosch die letzte Linie Pfalz-Z., und das Land fiel an den Zweig Birkenfeld, der 1799 in Bayern zur Regierung kam. Während des Revolutionskriegs von den Franzosen besetzt, kam das Fürstentum im Lüneviller Frieden an Frankreich und bildete einen Teil des Departements des Donnersbergs. 1814 an Deutschland zurückgelangt, wurde der größte Teil bayrisch, während der Rest an Oldenburg und Preußen fiel. Vgl. Lehmann, Geschichte des Herzogtums Z. (Münch. 1867) und die »Geschichtskarten von Bayern« (im 2. Bd.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1035.
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