Frankfurter Attentat

[840] Frankfurter Attentat heißt der mißlungene Versuch einer großen allgemeinen Verschwörung, der am 3. April 1833 in Frankfurt a. M. unternommen wurde. Urheber des Gedankens waren Georg Bunsen und der Weinhändler Hinkel in Frankfurt; für jenen Tag war ein Angriff auf die Regierungsgewalten an allen Orten geplant; er mißlang, weil auswärts die Vorbereitungen nicht genügend getroffen waren und ein Aufschub verlangt wurde. Zudem war in Frankfurt die Sache bereits verraten, so daß die Beteiligten, auch wenn sie von ihrem Vorhaben abstanden, doch Verfolgung erwarten mußten; sie gingen also an die ihnen zufallende Aufgabe, den Bundestag auseinander zu sprengen und eine provisorische Regierung einzurichten. Unter Führung Rauschenblatts griffen sie unter strömendem Regen abends 91/2 Uhr, etwa 50 Mann stark, die Hauptwache an, besetzten sie, nahmen die Mannschaft gefangen und befreiten die Gefangenen; dasselbe gelang nachher, wenn auch mit größerer Mühe, bei der Konstablerwache. Aber weder Militär noch Bürgerschaft schlossen sich dem Aufstand an, und vor dem Militär mußten sich die Verschwornen zurückziehen. Im ganzen wurden 9 Personen getötet und 24 schwer verwundet, darunter die Mehrzahl Soldaten. Die Bundesversammlung setzte 20. Juni 1833 eine besondere Zentraluntersuchungskommission nieder, die eine große Zahl Verdächtiger, namentlich unter den Mitgliedern der Burschenschaften, verhaften und die Verhafteten (im ganzen 1800) zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilen ließ. Vgl. »Darlegung der Hauptresultate aus den wegen der revolutionären Komplotte der neuern Zeit in Deutschland geführten Untersuchungen« (Frankf., in der Bundespräsidialdruckerei, 1839); Ilse, Geschichte der politischen Untersuchungen etc. (Frankf. 1860).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 840.
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