Gekrönter Dichter

[506] Gekrönter Dichter (Poeta laureatus). Die Sitte, Dichter feierlich mit dem Lorbeer zu bekränzen, verpflanzte sich von den Griechen zu den Römern und wurde ganz vereinzelt im 12. Jahrh. von deutschen Kaisern nachgeahmt. So krönte Friedrich I. den Mönch Günther wegen seines lateinischen Epos auf ihn. Die berühmteste Dichterkrönung des Mittelalters war die Petrarcas auf dem Kapitol am Ostersonntag 1341. In Deutschland führte Kaiser Friedrich III. die Sitte wieder ein und krönte Äneas Sylvius Piccolomini (später Pius II.), Konrad Celtes u. a. Sein Sohn Maximilian 1. krönte Ulrich v. Hutten, verlieh dann aber das Recht der Dichterkrönung den Pfalzgrafen.[506] Dadurch verlor die Auszeichnung an Bedeutung und sank vollends, seit Ferdinand II. den Reichshofgrafen dieses Vorrecht überlassen hatte. Nächst Hutten sind die berühmtesten gekrönten Dichter Sabinus, Frischlin und Opitz, der erste, der wegen deutscher Gedichte den Lorbeer erhielt. Goethe, der in Rom feierlich gekrönt werden sollte, lehnte die Ehre ab. In England besteht die Hofwürde eines Poet laureate seit Eduard IV. Er wird vom Regenten ernannt und bezieht einen kleinen Gehalt. Der letzte Kronpoet war Tennyson (seit 1850). Nach seinem Tode (6. Okt. 1892) blieb die Stelle unbesetzt bis im Januar 1896 Alfred Austin (s. d. 3) ernannt wurde. Vgl. W. Hamilton, Poets laureate of England (Lond. 1878); J. C. Wright, The poets laureate, from the earliest times to the present (das. 1896).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 506-507.
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