Hoym [2]

[585] Hoym, 1) Karl Georg Heinrich, Graf von, preuß. Staatsmann, geb. 20. Aug. 1739 zu Poblotz in Hinterpommern, gest. 22. Okt. 1807 in Dyhernfurt bei Breslau, studierte in Frankfurt a. O., ging 1761 für kurze Zeit zum Militär, widmete sich dann dem Finanzfach, wurde 1762 Kriegs- und Domänenrat, 1767 Geheimrat und zweiter Kammerdirektor. 1768 lernte ihn Friedrich d. Gr. kennen und machte ihn 1769 zum Regierungspräsidenten in Kleve, 1770 zum dirigierenden Minister in Schlesien, um das sich H. sehr verdient gemacht hat. Friedrich Wilhelm II. erteilte ihm 1786 die Grafenwürde und betraute ihn 1793 mit der Verwaltung des neuerworbenen Südpreußen, wo H. angeblich bureaukratischen Despotismus übte und Staatsgut verschleudert haben soll, wie ihn Held (s. Held 2) in seinem Schwarzen Buch beschuldigt. Nach dem Tilsiter Frieden wurde H. in den Ruhestand versetzt. Seine Tätigkeit in Südpreußen wurde neuerdings (1897) von Grünhagen verteidigt.

2) Anna Konstanze, Gräfin von H., s. Cosel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 585.
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