Johow

[295] Johow, Reinhold, Jurist, geb. 30. Mai 1823 in Berlin, gest. daselbst 12. Jan. 1904, studierte daselbst zuerst Theologie und Philosophie, dann Rechtswissenschaft, ward Kreisrichter in Kyritz, dann in Sigmaringen, 1857 Staatsanwalt in Hechingen, 1860 Appellationsgerichtsrat in Posen, 1867 Hilfsarbeiter im Finanz- und Justizministerium, 1869 Obertribunalrat und seit 1874 Mitglied der Kommission zur Ausarbeitung eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches, seit 1888 Vorsitzender derselben bis zu ihrer 21. März 1889 erfolgten Auflösung. Hier hat J. unter Mitwirkung von Achilles, Martini und v. Liebe den das Sachenrecht enthaltenden Teil des Entwurfs zum Gesetzbuch sowie die sachenrechtlichen Vorschriften im Entwurf des Einführungsgesetzes, den Entwurf der Grundbuchordnung und des Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, nebst den dazugehörigen umfangreichen Motiven bearbeitet. Er gab das »Jahrbuch für endgültige Entscheidungen der preußischen Appellationsgerichte« (Berl. 1872–79) und das »Jahrbuch für Entscheidungen des Kammergerichts in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit und in Strafsachen« (das. 1881 ff.) heraus.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 295.
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