Konventionsfuß

[448] Konventionsfuß, der durch Vertrag vom 21. Sept. 1753 zwischen Österreich und Bayern verabredete Münzfuß, der trotz baldigen Überganges des Kurfürsten zum 24-Guldenfuß von den meisten deutschen Staaten (Sachsen seit 1763), auch dem Kanton St. Gallen, lange Zeit innegehalten worden ist. Österreich prägte danach, wie seit 1748, die Kölnische Mark seinen Silbers in 20 Gulden, andre Länder in 10 Spezies- oder 131/3 Kuranttaler aus. Die gröbste Münze war der Konventions-Speziestaler von 28,0644 g Gewicht mit 5/6 Feingehalt = 4,20966 Mk. (Gold zu Silber = 151/2:1), in Österreich auch Levantiner Taler und seit dem Dekret vom 29. April 1852, das 9/10 Feinheit anordnete, Konventionstaler, = 6 lombardische Lire, genannt; in Bayern und der sich ihm anschließenden Gruppe ward er auf 144 statt 120 Kreuzer, in Polen 1766–87 auf 8 polnische Gulden festgesetzt; Preußen prägte ihn 1766–1767 für die Levantekompanie und 1794–95 als Handelsmünze. Das Halbstück hieß halber Speziestaler, meistens aber Gulden oder, zum Unterschied von andern Währungen, Konventionsgulden; von Hannover ward es 1817–33 als seines 2/3-Stück oder Gulden mit 286 Grän Silber ausgemünzt. Das Viertelstück, in Norddeutschland zu 8 guten Groschen, fehlte einigen Staaten und ward seit 1775 in Österreich 10-, 1827–37 in Sachsen 111/3lötig geprägt. Um diese Zeit erlosch der K. in den meisten Ländern, 1857 auch in Österreich.[448]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 448-449.
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