Seydewitz

[393] Seydewitz, 1) Otto Theodor von, preuß. Staatsmann, geb. 11. Sept. 1818 in Groß-Badegast (Anhalt), gest. 12. Nov. 1898 auf seinem Gut Biesig (Oberlausitz), studierte die Rechte, trat 1840 in den Staatsjustiz-, 1842 in den Verwaltungsdienst, war 1844–45 Landrat in Merseburg, wurde 1855 Landesbestallter der preußischen Oberlausitz, 1858 Landrat in Görlitz und 1864 Landeshauptmann und Landesältester der preußischen Oberlausitz. Seit 1845 Mitglied des Oberlausitzer, seit 1851 Mitglied und Vize- und Landtagsmarschall des schlesischen Provinziallandtags, wurde er 1875 Vorsitzender des Provinzialausschusses, ferner Mitglied der Zentrallandschaftsdirektion und Präsident der Oberlausitzer Gesellschaft der Wissenschaften. Seit 1867 konservatives Mitglied des Reichstags, übte S. als Vorsitzender der Fraktion großen Einfluß aus, wenn er auch in den Vollsitzungen nicht hervortrat. Am 21. Mai 1879 nach Forckenbecks Rücktritt zum Präsidenten des Reichstags erwählt, wurde er im August 1879 Oberpräsident Schlesiens, lehnte 1880 eine Wiederwahl zum Reichstagspräsidenten ab und schied 1894 aus dem Staatsdienst.

2) Paul von, sächs. Minister, geb. 3. Mai 1843 in Lauterbach, studierte die Rechte, trat in den Staatsverwaltungsdienst, wurde 1871 Hilfsarbeiter im Kultusministerium, 1876 Regierungsrat, 1877 vortragender Rat, 1879 Geheimer Regierungsrat und 1892 als Nachfolger Gerbers Kultusminister, 1895 Minister des königlichen Hauses und 1902 Ordenskanzler. S. reichte 7. Febr. 1902 nach der Finanzkatastrophe (s. Sachsen, S. 385) nebst seinen Kollegen das Entlassungsgesuch ein, blieb aber bis Anfang 1906 im Amt. Er bearbeitete die 3. Auflage des »Codex des im Königreich Sachsen geltenden Kirchen- und Schulrechts« (Leipz. 1890) und gab das königlich sächsische Volksschulgesetz vom 26. April 1873 mit Erläuterungen heraus (das. 1888; 4. Aufl. von Kockel und Kretzschmar, 1903).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 393.
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