Technikerverband, deutscher

[364] Technikerverband, deutscher, Vereinigung technischer Beamten der Privat-, Staats- und Kommunalbetriebe mit der Aufgabe, die allgemeine Stellung und die wirtschaftliche Wohlfahrt des Technikerstandes zu heben und den Mitgliedern mit Rat und Tat in Berufsangelegenheiten zur Seite zu stehen. Der Verband wurde 1884 durch fünf in Berlin, Leipzig und Halle bestehende Vereine begründet; er umfaßt 1907: 28 Bezirksverwaltungen, 320 Zweigvereine und mehr als 24,000 keinem Zweigverein angehörende Einzelmitglieder. Aufnahmefähig ist jeder im Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche deutsche Techniker. Der Jahresbeitrag beträgt 13 Mk. Der Verband besitzt die Rechte einer juristischen Person, er untersteht[364] einem geschäftsführenden Vorstand in Berlin, der sich für wichtigere Berufsfragen zu einem Gesamtvorstand verstärkt. Organ des Verbandes ist die »Deutsche Technikerzeitung«. Der Verband besitzt eine Stellenvermittelung mit 37 Filialen, Darlehns- und Unterstützungskasse, eine Hilfskasse für Stellenlose, Sterbe-, Pensions- und Witwenkasse, eine Krankenkasse für Architekten, Ingenieure und Techniker, endlich einen Auskunftsdienst über Berufs-, Erwerbs- und Ortsverhältnisse, Rechtsrat und Rechtsschutz sowie Vergünstigungsverträge mit Versicherungsgesellschaften. Die Geschäftsleitung untersteht einem volkswirtschaftlichen Direktor, die Behandlung der Rechtsangelegenheiten einem Syndikus. Das soziale Programm der Organisation erstreckt sich auf die Anstellungs- und Kündigungsverhältnisse, Konkurrenzklausel, Erfinderschutz, Schutz des Dienstverhältnisses während Krankheit und militärischen Übungen, Arbeitskammern, Arbeitsgerichte, staatliche Pensionsversicherung der Privatbeamten, gesetzliche Maßnahmen zugunsten des Baugewerbes etc. Der Etat des Verbandes balancierte 1907 mit rund 3/4 Mill. Mk. in Einnahme und Ausgabe und einem Barvermögen von ca. 450,000 Mk.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 364-365.
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