Ziegenhain

[917] Ziegenhain, 1) ehemalige deutsche Grafschaft, seit dem 12. Jahrh. im Besitz eines Zweiges der Grafen von Reichenbach, ward 1437 hessisches Lehen und fiel 1450 nach dem Aussterben der Grafen heim, doch setzte Hessen erst nach einem Prozeß mit den Grafen von Hohenlohe 1495 seine Ansprüche durch. Z. gelangte bei der Teilung Hessens an Hessen-Kassel und 1866 an Preußen, wo es einen Kreis des Regierungsbezirks Kassel von 585 qkm (10,62 QM.) mit (1905) 34,472 Einw. bildet. Die gleichnamige Haupt- und Kreisstadt, an der Schwalm und der Staatsbahnlinie Treysa-Leinefelde, 210 m ü. M., besteht aus der sogen. Festung und der Vorstadt Weichhaus, hat eine evangelische und eine kath. Kirche, Synagoge, ein altes, großes Schloß (jetzt Strafanstalt für Männer), ein Zuchthaus für Frauen, Amtsgericht, Tuchschuh-, Strumpf-, Bleisoldaten-, Möbel- und Plüschfabrikation und (1905) 1707 Einw., davon 181 Katholiken und 78 Juden. Vgl. Heußner, Geschichte der Stadt und Festung Z. (Ziegenhain 1888). – 2) Dorf in Sachsen-Weimar, am Hausberg, 3 km östlich von Jena, hat eine evang. Kirche, Bierbrauerei und (1905) 730 Einw.; wird von den Jenaer Studenten viel besucht und ist bekannt wegen der Ziegenhainer (knotige, fleckig gebrannte Stöcke vom Holz des Korneliuskirschstrauches).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 917.
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