Cäsar [2]

[728] Cäsar, 1) jeder Prinz von Geblüt in dem römischen Kaiserhaus, sei es durch Geburt od. durch Adoption, welcher Hoffnung auf die einstige Thronfolge hatte; es war eigentlich ein Familienname, von dem Dictator Cäsar (s.d. 7) hergenommen, der durch Augustus fortgepflanzt wurde. Daher erhielten diesen Namen Cajus, Lucius, Tiberius, Drusus, Germanicus, Britannicus u. Nero, u. nachdem die Familie Cäsar ausgestorben war, noch[728] seiner Piso, Titus. Domitianus, Trajanus etc. Es geschah auch, daß Kaiser ihren eventuellen Nachfolgern den Cäsartitel verweigerten, z.B. Pertinax, damit sein Sohn nicht etwa durch die gewisse Hoffnung auf den Thron verderbt würde. 2) Der römische Kaiser selbst, da Augustus, der erste Kaiser, als Adoptivsohn des Dictators Cäsar, mit dem Namen auch die Macht erhielt; dagegen war der Name Augustus eine ehrende Benennung, welche den Kaiser als über die menschlichen Verhältnisse hinweg in das Gebiet des Göttlichen gehoben bezeichnen sollte. Nach dem Aussterben der Familie Cäsars mit Nero suchten die nächsten Kaiser, wie Otho u. Vitellius, sich mit anderen Familiennamen, wie Nero u. Germanicus, auf dem Throne zu befestigen, allein Vespasian wurde unter dem Namen C. als Kaiser begrüßt, u. seitdem hörte der Name auf Familienname zu sein u. wurde Titel des Souverain im Römischen Reiche. 3) Unter den späteren Kaisern hieß C. wieder der muthmaßliche Erbe des Kaiserthrones. So wurden z.B. Constantius Chlorus u. Galerius von Diocletian, Licinius von Galerius etc. zu Cäsaren ernannt. Diese Cäsaren waren Reichsgehülfen u. trugen kaiserlichen Mantel, Purpur u. Diadem. Die Würde der Cäsaren ging nach der Theilung des Reiches auch auf das Byzantinische Reich über u. war im Reich immer die zweite, bis auf Alexios Komnenos, welcher den Nikephoros zum C. machte, seinem Bruder aber als Sebastokrator den Rang vor jenem gab. Seit Philippus Arabs dem Jüngeren. 248 n. Chr., fügten die Cäsaren das Wort Nobilissimus zu ihrem Titel, u. seitdem führte die Gemahlin des Cäsar den Titel Nobilissima. Die Cäsaren wurden gewöhnlich durch einen Senatsbeschluß in das Collegium pontificum aufgenommen. Waren mehrere Cäsaren zu gleicher Zeit da, so hatte Einer den Rang vor dem Anderen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 728-729.
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