Closen

[215] Closen, altes baierisches Geschlecht, welches seit 1519 das Erblandmarschallamt von Niederbaiern besitzt u. 1630 in den Reichsfreiherrnstand, in einigen Zweigen 1738 u. 1766 auch in den Grafenstand erhoben wurde; die gräflichen Zweige sind erloschen. Auch das freiherrliche Geschlecht erlosch 1856 mit C. 2), doch wird es in Folge geschehener Adoption von C. 3) fortgesetzt. 1) Hans Christoph Ludwig v. C., machte den Nordamerikanischen Freiheitskrieg seit 1780 als Adjutant Rochambeaus mit u. st. 1830 in Manheim. 2) Karl, Freiherr v. C., Sohn des Vor., geb. 1786 in Zweibrücken, war 1805–14 bei der Landesdirection in München angestellt, machte 1814 als Freiwilliger den Krieg gegen Frankreich mit, wurde 1817 Regierungs- u. 1819 Ministerialrath im Ministerium des Innern, 1819 u. 1825 Abgeordneter der adeligen Gutsbesitzer, 1825 nach des Königs Maximilian Tode in Ruhestand versetzt; 1828 wieder als Landstand gewählt, trat er mit großer Energie als Vertheidiger der ständischen Rechte auf. Bei der neuen Wahl 1831 verweigerte ihm die Regierung den Eintritt in die Kammer als Staatsdiener, weshalb er dem Dienste u. Gehalte entsagte, um dem Rufe als Abgeordneter zu folgen. Kurz vor der Einberufung der Stände 1833 machte ihm die Regierung den Proceß, angeblich weil er ein majestätsverbrecherisches Gedicht verbreitet habe; er wurde verhaftet, erhielt zwar nach 4 Monaten seine Freiheit wieder, doch erst 1840 erfolgte seine gänzliche Freisprechung. Er lebte nun der Landwirthschaft u. trat 1846 wieder in die Kammer. 1848 wurde er in den Fünfziger-Ausschuß in Frankfurt gewählt u. wurde darauf erst bis zum 12. Juli baierischer Gesandter beim Bundestag u. nachher vom 1. September bis zum December Bevollmächtigter Baierns bei der Centralgewalt, worauf er zum Staatsrath in außerordentlichem Dienst ernannt, mit einer außerordentlichen Mission nach Olmütz an den Kaiserhof ging. Er st. 18. Septbr. 1856 in München, u. mit ihm erlosch die Familie C. Er hat sich bes. um die Stiftung der Landwirthschaftlichen Vereine in Baiern verdient gemacht u. schr.: Zusammenstellung der baierischen Culturgesetze, Münch. 1818; Die Armee als militärische Bildungsanstalt der Nation, ebd. 1850; dazu Zusätze, 1851. 3) Freiherr Maximilian, geb. v. Günderode, erhielt von dem Vorigen, seinem mütterlichen Oheim, das Closensche Erbe u. führte den Namen der Familie fort; er ist geb. 1824 u. seit 1853 vermählt mit Constanze, geb. v. Jägerschmid.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 215.
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