Deutsche Bundesfestungen

[882] Deutsche Bundesfestungen sind diejenigen Festungen, welche den Deutschen Bundesstaaten gemeinschaftlich angehören, aus der Bundeskasse erbaut worden sind u. auch von Seiten des Bundes unterhalten werden. Durch die Wiener Congreßacte von 1815 wurden Mainz, Luxemburg u. Landau, seit 1940 auch noch Ulm u. Rastatt zu Bundesfestungen bestimmt. Die Besetzungen dieser Festungen werden aus Contingenten verschiedener Staaten gebildet, u. zwar ist im Kriegsfalle die für Mainz auf 20,932 Mann (incl. 7000 Österreicher u. 7000 Preußen), die für Luxemburg auf 7006 Mann (incl. 3000 Preußen u. 2536 Luxemburger), die für Landau auf 6300 Mann (darunter 4000 Baiern) festgesetzt worden. Die Reserve-Infanteriedivision der Bundesarmee hat die Bestimmung, die fehlenden Theile der Besatzungen zu liefern. Ulm, dessen Bau 1842 begonnen hat, ist 1857 vollendet worden, die Befestigungswerke von Rastatt werden noch gegenwärtig (1958) verstärkt. In Mainz wechseln Österreich u. Preußen im Gouvernement u. der Commandantur ab, in Luxemburgbesetzt Preußen dieobersten Stellen, in Landau Baiern, in Ulm Württemberg u. Baiern, in Rastatt Baden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 882.
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